Der Musikverein Möhringen hat das Bürgerhaus für eine Veranstaltung gemietet, Gäste aus ganz Baden-Württemberg kamen – und viele von ihnen zahlten. Foto: Pressefoto Horst Rudel

Autofahrer dürfen tagsüber maximal drei Stunden in der Tiefgarage unterm Bürgerhaus in Stuttgart-Möhringen parken.

Möhringen - Das ist eine böse Überraschung gewesen. Vor einiger Zeit lud der Musikvervein Möhringen (MVM) die Mitglieder des Blasmusikverbands Baden-Württemberg zu sich ein und mietete dafür das Bürgerhaus am Filderbahnplatz. Es war ein Samstag, das Treffen dauerte von 9 bis 17 Uhr. Etwa 80 Gäste kamen, viele von ihnen mit dem Auto. Das parkten sie in der Tiefgarage unter dem Bürgerhaus.

Dort stehen Parkscheinautomaten. Die Höchstparkdauer ist auf drei Stunden begrenzt. Die Möhringer Vereinsmitglieder und die Gäste wagten es trotzdem, zogen ein Ticket für vier Stunden und legten dieses wie gefordert gut sichtbar hinter die Frontscheibe. Dann wurde im Bürgerhaus geredet, diskutiert, an Konzepten gefeilt und gelacht – bis zum späten Nachmittag. Als die Gäste dann wieder nach Hause fahren wollten, fanden sie allesamt das Knöllchen hinterm Scheibenwischer. Ziemlich genau nach vier Stunden seien die Mitarbeiter des Ordnungsamts vor Ort gewesen und hätten alle aufgeschrieben, sagt der Vereinsvorsitzende Roger Losch, der noch immer ein wenig verärgert ist. „Was hätte ich denn tun sollen?“, fragt der Musiker und ergänzt: „Hätte ich die Veranstaltung nach vier Stunden unterbrechen und die Gäste auffordern sollen, mit ihrem Auto eine Runde um den Block zu fahren, um dann ein neues Ticket zu ziehen?" Bei der Veranstaltung sei auch viel Prominenz anwesend gewesen und das sei nicht das Bild gewesen, das er von Stuttgart habe zeichnen wollen, sagt Losch.

Bei der Stadt hat es noch keine kritischen Nachfragen gegeben

Auch viele seiner Vereinsmitglieder haben ein Knöllchen bekommen. Sie waren mit dem Auto gekommen, um Häppchen und Getränke zu bringen. Das ist mit Bus und Bahn meist nur schwer möglich. Der MVM hat bei der Stadt Widerspruch gegen die Verwarnungsgelder eingelegt. „Wir wären alle bereit gewesen, für ein Tagesticket zu zahlen. Aber es gibt gar kein Tagesticket“, sagt Losch. Für ihn ist das ein Fehler im System. „Wenn ich das Bürgerhaus für eine Tagesveranstaltung mieten kann, dann muss es doch auch die Möglichkeit geben, für die Dauer der Veranstaltung mein Auto in der Tiefgarage zu parken“, findet er. Das hat er auch der Stadt geschrieben. Diese lehnte den Widerspruch aber ab.

Die Plätze in der Tiefgarage des Bürgerhauses Möhringen seien ein Ersatz für die etwa 100 früher auf diesem Areal vorhandenen Parkplätze, antwortet Martin Thronberens auf eine Anfrage unserer Zeitung. Bei der Stadt seien bisher keine kritischen Äußerungen zu den Parktarifen und der Parkdauer angekommen. Die Regelung sei in Absprache mit dem Bezirksamt getroffen worden und klar ausgeschildert.

Tagesticket würde Dauerparker anlocken

„Durch die Einführung einer Tageskarte bestände das Risiko, dass die Tiefgarage als P&R-Parkplatz verwendet wird. Das wäre nicht im Sinne der Nutzer“, schreibt Thronberens. Die Möhringer Bezirksvorsteherin Evelyn Weis sieht es ähnlich. Sie könne die Verärgerung des Musikvereins verstehen, aber die Parkplätze in der Tiefgarage des Bürgerhauses seien öffentlich. Wer das Bürgerhaus miete, miete nicht gleichzeitig die Parkplätze und habe keinen Anspruch auf diese. Das Bürgerhaus sei bewusst am Bahnhof gebaut worden, damit die Besucher die Möglichkeit haben, mit Bus und Bahn zu kommen. Das Ordnungsamt überwache die Einhaltung der Parkregelung, weil man keine Dauerparker in der Tiefgarage haben wolle. „Wenn wir ein Tagesticket einführen, dann ist das Haus voll mit Autos, die morgens dort abgestellt und abends erst wieder rausgefahren werden, weil die Besitzer mit der Bahn in die Stadt fahren“, sagt Weis. Das wäre aus ihrer Sicht kontraproduktiv. Beschwerden über die Parktarife und die Parkdauer seien bei ihr aber auch noch nicht angekommen.

Martin Thronberens ergänzt, dass das Bürgerhaus am Filderbahnplatz gut mit Veranstaltungen und dem Übungsbetrieb der Vereine ausgelastet sei. „Unserer Erfahrung nach ist die Höchstparkdauer von drei Stunden dafür ausreichend.“ Die Parktarife in der Tiefgarage seien im unteren Bereich. Und von 18 Uhr an gelte der Abendtarif. Für einen Euro könne dann bis 23 Uhr geparkt werden.