Die Wohnungskosten unterscheiden sich von Stadt zu Stadt. Foto: nitpicker / shutterstock.com

In diesem Artikel finden Sie eine Übersicht zu den angemessenen Wohnkosten beim Bezug von Bürgergeld in den 10 größten Städten Deutschlands.

Das Jobcenter übernimmt die Kosten für Unterkunft und Heizung in angemessener Höhe, wenn Sie Bürgergeld erhalten. Im ersten Jahr des Bezugs (Karenzzeit) wird die Angemessenheit der Wohnkosten jedoch nicht geprüft. Ausgenommen sind die Heizkosten, diese werden von Anfang an nur in angemessener Höhe bezahlt. Sollten die Wohnungskosten nach der Karenzzeit zu hoch sein, müssen die Kosten gesenkt werden. Dies kann zum Beispiel durch einen Umzug oder durch die Untervermietung eines Zimmers geschehen. Vor dem Unterzeichnen eines Mietvertrags sollten Sie sich stets mit dem Jobcenter abstimmen, um sicherzugehen, dass die Kosten anerkannt werden. Welche Besonderheiten gelten, wenn Sie nicht zur Miete wohnen und Immobilien besitzen, sollten Sie direkt mit dem zuständigen Jobcenter klären.

 

Wie hoch sind die Wohnungskosten?

Welche Mieten als angemessen gelten, unterscheidet sich von Stadt zu Stadt. Da die Mietpreise je nach Wohnort stark variieren, gibt es auch bei den für als angemessen geltenden Wohnkosten teils große Unterschiede. Wir haben Ihnen die Wohnungskosten der 10 größten Städte Deutschlands herausgesucht, damit Sie einen groben Überblick haben. Die Stromkosten werden bei den Mietkosten nicht berücksichtigt, da sie im Bürgergeld enthalten sind. Auch eine eventuelle Unterstützung bei der Möblierung bei einer Erstanmietung ist nicht in den aufgeführten Werten enthalten. Diese müsste gesondert beim Amt beantragt werden.

Wohnkosten: Durchschnitt aus den 10 Städten

  • 1 Person: 589,42 €
  • 2 Personen: 661,42 €
  • 3 Personen: 815,78 €
  • 4 Personen: 947,35 €
  • 5 Personen: 1.137,36 €
  • 6 Personen (nicht alle Städte berücksichtigt): 1.514,65 €

Mietkosten: Median aus den 10 Städten

  • 1 Person: 530 €
  • 2 Personen: 650 €
  • 3 Personen: 780 €
  • 4 Personen: 938,15 €
  • 5 Personen: 1.251 €
  • 6 Personen (nicht alle Städte berücksichtigt): 1.371,80 €

Berlin

Anzahl der Personen

Richtwert für Kaltmiete

1

426 €

2

515,45 €

3

634,40 €

4

713,70 €

5

857,82 €

Jede weitere Person

100,92 €

Hamburg

Anzahl der Personen

Richtwert für Kaltmiete

1

543 €

2

659,40 €

3

780,00 €

4

938,15 €

5

1.272,60 €

6

1.443,60 €

Jede weitere Person

180,45 €

München

Anzahl der Personen

Richtwert für Kaltmiete

1

781 €

2

1.005 €

3

1.184 €

4

1.444 €

5

1.784 €

6

2.014 €

Jede weitere Person

285 €

Köln

Anzahl der Personen

Richtwert für Kaltmiete

1

651,00 €

2

788,00 €

3

939,00 €

4

1.095,00 €

5

1.251,00 €

Jede weitere Person

158 €

Frankfurt

In Frankfurt werden die angemessenen Wohnkosten neben der Anzahl der Personen auch anhand der Wohnungsgröße und dem Baualter bzw. Sanierungsjahr berechnet. Ausführliche Informationen erhalten Sie beim Jobcenter Frankfurt.

Stuttgart

Anzahl der Personen

Richtwert für Kaltmiete

1

566,00 €

2

670,00 €

3

780,00 €

4

923,00 €

5

1.045,00 €

6

1.300 €

Jede weitere Person

162 €

Düsseldorf

Anzahl der Personen

Richtwert für Kaltmiete

1

528 €

2

610 €

3

750 €

4

969 €

5

1.273 €

Jede weitere Person

174 €

Leipzig

Anzahl der Personen

Richtwert für Kaltmiete

1

345,79 €

2

450,00 €

3

586,63 €

4

671,44 €

5

753,53 €

Jede weitere Person

79,33 €

Dortmund

Anzahl der Personen

Richtwert für Kaltmiete

1

530 €

2

650 €

3

800 €

4

950 €

5

1.220 €

6

1.300 €

Essen

Anzahl der Personen

Richtwert für Kaltmiete

1

435 €

2

547,95 €

3

680 €

4

819,85 €

5

971,30 €

6

1066,80 €

7

1.155,70 €

8

1.226,40 €

9

1.264,50 €

Jede weitere Person

84,30 €