Bundesarbeitsminister Hubertus Heil strebt höhere Regelsätze für das Bürgergeld an. Foto: dpa/Christoph Soeder

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat seine Pläne für das Bürgergeld vorgestellt. Wir tragen zusammen, wo konkret die Unterschiede zu Hartz IV liegen.

Die Verbraucher müssen sich an einen neuen Begriff gewöhnen – das Bürgergeld. Von Januar an soll es das bisherige Hartz IV ablösen. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat seine Pläne jetzt vorgelegt. Jetzt sind andere Ministerien am Zuge, die den Plänen zustimmen müssen. Was soll sich ändern? Welche Unterschiede gibt es zwischen dem Bürgergeld und Hartz IV?

Wer hat überhaupt Anspruch auf Bürgergeld?

Bürgergeld erhalten – wie auch Hartz IV – Menschen, die mindestens ein Jahr lang arbeitslos gemeldet sind (also Langzeitarbeitslose). Sie sollen mit diesem Geld ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Ziel ist, sie wieder in Arbeit zu vermitteln. Finanziell unterstützt werden Menschen im arbeitsfähigen Alter – also zwischen 15 Jahren und dem gesetzlichen Rentenalter. Voraussetzung ist zudem, dass man mindestens drei Stunden pro Tag arbeiten kann.

Wie hoch ist das Bürgergeld?

Diese für alle Betroffenen wichtige Frage ist noch unbeantwortet. Und es wird auch vor September keine Antwort geben. Erst dann hat das Statistische Bundesamt die Daten zur Lohn- und Preisentwicklung zusammengetragen. Bundesarbeitsminister Heil plant eine neue Berechnungsformel für das Bürgergeld. Grund: Die Leistungen sollen der Teuerungsrate nicht länger hinterher hinken. Dies ist nämlich ein wesentlicher Kritikpunkt an Hartz IV. Einen Anhaltspunkt über die Höhe des Bürgergeldes gibt es. Alleinstehende Erwachsene haben nach dem Hartz-IV-Regelsatz 449 Euro im Monat erhalten. Heil schwebt eine Erhöhung um 40 bis 50 Euro vor.

Wird Vermögen angerechnet?

Hier liegt ein entscheidender Unterschied zwischen dem Bürgergeld und Hartz 4. Wer Hartz IV in Anspruch nehmen will, muss erst die eigenen Mittel einsetzen, bevor ihm finanziell geholfen wird. Heils Entwurf sieht vor, dass in den ersten beiden Jahren ein Vermögen bis 60 000 Euro nicht angerechnet wird; für jede weitere Person im Haushalt liegt diese Grenze bei 30 000 Euro. Wer länger als zwei Jahre Bürgergeld bezieht, hat nur noch ein Schonvermögen von 15 000 Euro. Zum Vergleich: Bei Hartz IV liegt der Grundfreibetrag des Vermögens bei 150 Euro pro Lebensjahr.

Wie groß darf die Wohnung sein?

Wer Bürgergeld in Anspruch nehmen will, kann zunächst aufatmen. Auch wer eine Wohnung hat, die nach dem Maßstäben des Bürgergeldes als zu groß und zu teuer gilt, muss sich nicht gleich eine neue Unterkunft suchen. Die ersten zwei Jahre werden diese tatsächlichen Kosten anerkannt.

Was ändert sich im Zusammenhang mit dem Jobcenter?

In den ersten sechs Monaten soll der Druck auf Betroffene möglichst klein gehalten werden. Wer etwa Termine nicht wahrnimmt – und damit eigentlich Pflichten verletzt – dem sollen dennoch zunächst keine Leistungen gekürzt werden. Auch wer versehentlich zu viel Leistungen erhält, muss nicht gleich mit einem Rückforderungsbescheid rechnen. Hier soll es eine Bagatellgrenze von 50 Euro geben. Gleichzeitig soll die Weiterbildung stärker gefördert werden.