Die grüne Wissenschaftsministerin Theresia Bauer: Ihr Haus wertet das Unterzeichnen einer Erklärung trotz Nennung der Dienststelle als außerdienstliches Verhalten. Foto: Lichtgut/Max Kovalenko

Mehrere Hochschullehrer haben sich mit dem Verstecken von Ausreisepflichtigen – einer strafbaren Handlung – solidarisch erklärt. Dass das keine Konsequenzen hat, bringt die AfD im Landtag in Rage.

Stuttgart/Freiburg - Abgelehnte Asylbewerber zu verstecken, die ausreisepflichtig sind und kurz vor der Abschiebung stehen, ist nicht erlaubt. Im Sommer 2017 machten Unbekannte in Freiburg im Fall der Roma- Familie A. aber genau dies. Sie nahmen die Mutter und deren sechs Kinder in ihrer Wohnung auf, um (letztlich erfolglos) die erneute Abschiebung nach Serbien zu verhindern und zu erreichen, dass die Landesregierung der Familie ein humanitäres Bleiberecht gewährt. Die A.s waren bereits Anfang 2015 nach Nis abgeschoben worden, kamen aber wegen der angeblich unerträglichen Situation dort zurück.

Zwölf Professoren aus Baden-Württemberg unterstützten die strafbare Handlung, die linke Aktivisten als „Bürgerasyl“ bezeichnen, und die Forderung nach einem humanitären Bleiberecht für die A.s öffentlichkeitswirksam, indem sie unter Nennung ihres Titels, ihres Namens und ihrer Hochschule eine entsprechende „Freiburger Erklärung“ vom 4. September 2017 unterzeichneten. Dabei ist „Bürgerasyl“ im Grunde Beihilfe zu unerlaubtem Aufenthalt. Schon nach Bekanntwerden beleuchteten die CDU und die AfD im Landtag den Fall kritisch.

Fünf Hochschulen im Südwesten betroffen

Jetzt steht fest: Den betroffenen Professoren drohen trotzdem keine disziplinarrechtlichen Konsequenzen. In einer Antwort auf einen Antrag der AfD im Landtag erklärt Wissenschaftsministerin Theresia Bauer (Grüne) nun zwar, dass sie aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Angaben zu konkreten Fällen machen könne. Nach Informationen unserer Zeitung haben die dafür zuständigen Hochschulen – konkret sind dies die Universität Freiburg, die Universität Tübingen, die Pädagogische Hochschule Ludwigsburg, die Pädagogische Hochschule Freiburg und die Duale Hochschule Baden-Württemberg in Villingen-Schwenningen – solche Schritte aber nicht veranlasst.

Das Wissenschaftsministerium stützt den Informationen zufolge die Einschätzung der Rektorate. Intern wertet es die Unterzeichnung der Erklärung – trotz Nennung der Dienststelle – als außerdienstliches Verhalten. Und in der öffentlichen Antwort an die AfD führt Bauer aus, ein Verhalten außerhalb des Dienstes sei nur dann ein Dienstvergehen, wenn es in besonderem Maße geeignet sei, das Vertrauen in einer für ihr Amt bedeutsamen Weise zu beeinträchtigen.

Rottmann (AfD) sieht „Wühlarbeit gegen unsere Rechtsordnung“

Das Ressort stuft die „Freiburger Erklärung“ zudem nicht als Aufruf zu einer Straftat ein, sondern als politische Meinungsäußerung, die sich wohl im Rahmen der zulässigen Grenzen bewege und deshalb kein dienstpflichtwidriges Verhalten darstelle.

Der innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Daniel Rottmann, wertete die Erklärung hingegen als Aufruf zu einer Straftat und kritisierte, „wie unbesorgt Beamte hierzulande Straftaten öffentlich und unter Namensnennung unterstützen können“, solange dies auf der linken Seite des politischen Spektrums geschehe. Der Personenkreis, der „im Bildungssektor als Multiplikatoren grünlinker Weltbilder Wühlarbeit gegen unsere Rechtsordnung verrichtet“, wisse sich von der grünen Wissenschaftsministerin und ihrer Regierungsparteigeschützt, so Rottmann.