Auf den meisten der zehn Umschläge sind Spuren von Verena Becker nachweisbar.

Stuttgart - Sie zählen zu den wichtigsten Indizien im Prozess gegen die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker: Die Briefumschläge der Bekennerschreiben, die nach dem tödlichen Attentat auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback 1977 an verschiedene Redaktionen versandt wurden. Am Donnerstag wurde vor dem Oberlandesgericht in Stuttgart-Stammheim ein Sachverständiger zu DNA-Spuren auf den Schreiben vernommen. Auf den meisten der zehn Umschläge sind Spuren von Verena Becker nachweisbar.

Verena Becker ist als Mittäterin des Mordanschlags angeklagt, weil sie eine maßgebliche Rolle bei der Organisation des Attentats gespielt haben soll. Als wesentliches Indiz hierfür gelten die im Justizdeutsch „Selbstbezichtigungsschreiben“ genannten Briefe. Diese, so die Bundesanwaltschaft in ihrer Anklage, waren für die RAF ein wesentlicher Bestandteil ihrer Terroranschläge, „weil sie dadurch die mit der Tat verbundene Botschaft (...) der Öffentlichkeit zugänglich machen wollte“.

Am besten erhalten sind laut Gutachter die Genspuren auf den Briefen, die an die Tageszeitung „Die Welt“, die ARD und die Nachrichtenagentur dpa verschickt wurden: Hier ist das komplette Genmuster von Verena Becker nachweisbar. Doch auch auf den anderen Umschläge wurden größtenteils Spuren gefunden, die mit hoher Wahrscheinlichkeit von der Angeklagten stammen.

Das Original der kopierten Bekennerbriefe wurde, wie eine Polizistin am Donnerstag als Zeugin schilderte, 1991 in einem Erddepot in den Niederlanden gefunden - in einem von Hand beschrifteten Umschlag mit der Bezeichnung „Original Krötenerklärung“. In dem Depot fanden die Ermittler auch den Mietvertrag für das Tatmotorrad, darauf die Beschriftung „Kröten- Mietvertrag“. Offenbar, schloss die Polizeibeamtin, bezeichneten die Terroristen den Ermordeten noch im Nachhinein als „Kröte“.