BSW-Gründerin Sahra Wagenknecht Foto: Jörg Carstensen/dpa

Für das BSW mag das knappe Ergebnis ärgerlich sein. Einen Grund, die Bundestagswahl neu auszuzählen, bietet es aber nicht, kommentiert Christian Gottschalk.

Manche Dinge sind absehbar. Etwa wenn sich der Wahlprüfungsausschuss des Bundestages gegen den Wunsch des BSW wendet und nun eine Neuauszählung der Bundestagswahl verweigert, dann wird das Bündnis um Sahra Wagenknecht vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Und bis das Bundesverfassungsgericht entscheidet, wird die aktuelle Bundesregierung in den Endzügen ihrer Amtszeit liegen – oder ist dann womöglich schon Geschichte. Dass das BSW alle Möglichkeiten nutzt, die Verfassung und Gesetze hergeben, ist sein gutes Recht. Die Erfolgsaussichten sind jedoch gering.

 

Verwechslung des Wählers ist juristisch unbedeutend

Das hat mehrere Gründe. Erstens: Dass Wähler das BSW auf dem Wahlzettel mit dem „Bündnis Deutschland“ verwechselt haben, ist möglich, spielt juristisch gesehen aber keine Rolle. Zweitens: Dass dieser Fehler beim Auszählen geschehen sein könnte, ist nicht auszuschließen – genau deswegen hat es aber schon Korrekturen gegeben. Das ist im übrigen nichts Besonderes, denn nach jeder Wahl wird zwischen dem vorläufigen und dem amtlichen Endergebnis noch einmal geprüft. Drittens: Dass rund 9500 Stimmen zum Einzug in den Bundestag fehlen, mag ärgerlich sein, begründet aber nicht die Notwendigkeit einer Neuauszählung. Als Gerhard Schröder 2002 vor Edmund Stoiber über die Ziellinie huschte, war das Ergebnis noch knapper. Die Entscheidung des Wahlprüfungsausschusses ist somit nachvollziehbar – und weit entfernt von der Mär, man wolle das BSW nicht im Parlament, weil sonst die Regierungsmehrheit flöten ginge.