Die Zeit zwischen Himmelfahrt und Pfingsten lohnt sich in jedem Fall freizunehmen: Denn mit nur neun investierten Urlaubstagen gibt es 17 Tage frei. Foto: Fotolia

Wer nun seine Urlaubswünsche für 2017 einreichen will, sollte im Kalender unbedingt die Brückentage ausnutzen. Denn so lässt sich mit wenigen Urlaubstagen viel freie Zeit herausschlagen.

Berlin - Wer nun seine Urlaubswünsche für 2017 einreichen will, sollte im Kalender unbedingt die Brückentage ausnutzen. Denn so lässt sich mit wenigen Urlaubstagen viel freie Zeit herausschlagen. Problematisch wird es nur, wenn auch alle anderen Kollegen in dieser Zeit frei haben wollen. Dann entscheidet der Arbeitgeber in der Regel nach sozialen Kriterien. So haben in den Ferien Arbeitnehmer mit schulpflichtigen Kindern den Vorrang. Auch das Alter der Arbeitnehmer oder die Dauer der Betriebszugehörigkeit kann eine Rolle spielen.

Januar: Die Heiligen Drei Könige fallen 2017 auf einen Freitag. Das bedeutet: Vier eingetragene Urlaubstage bringen neun freie Tage: von Silvester 2016 bis zum 8. Januar 2017.

April: Die Osterzeit ist eine gute Urlaubszeit. So können mit vier Urlaubstagen vom 18. April bis zum 21. April zehn freie Tage erzielt werde – vom 14. bis zum 23. April.

Mai: Der Tag der Arbeit am 1. Mai ist 2017 ein Montag. Hier bringen vier Tage Urlaub – vom 2. bis zum 5. Mai – neun freie Tage. Die Zeit zwischen Himmelfahrt und Pfingsten lohnt sich in jedem Fall freizunehmen: Denn mit nur neun investierten Urlaubstagen gibt es 17 Tage frei. Dazu kommen in den Urlaubskalender Kreuzchen für die Zeit vom 22. bis zum 24. Mai (drei Tage), am 26. Mai (ein Tag) sowie vom 29. Mai bis zum 2. Juni (fünf Tage).

Oktober und November: Zunächst kommt jedoch der 3. Oktober. Der Tag der Deutsche Einheit fällt 2017 auf einen Dienstag. Das bedeutet: Wer am 2. Oktober sowie vom 4. bis 6. Oktober Urlaub einträgt, hat in der zeit vom 30. September bis zum 8. Oktober frei. Die weitere Besonderheit ist der Reformationstag am 31. Oktober. Weil sich an diesem Tag zum 500. Mal Martin Luthers Thesenanschlag jährt, gibt es einmalig einen bundesweiten Feiertag. Das bringt für die Zeit vom 28. Oktober bis zum 5. November die Möglichkeit, mit nur drei Urlaubstagen (30. Oktober, 2. November und 3. November) neun Tage frei zu bekommen. Da der 1. November mit Allerheiligen ein Feiertag ist.

Dezember 2017 und Januar 2018: Den Schlusspunkt setzt das Weihnachtsfest. Der erste Weihnachtsfeiertag fällt auf einen Montag, der zweite somit auf einen Dienstag. Mit nur drei Tagen Urlaub – nämlich vom 27. bis zum 29. Dezember – können zehn Tage freigenommen werden. Denn auch Neujahr 2018 ist arbeitnehmerfreundlich ein Montag. Somit erstreckt sich die freie Zeit vom 23. Dezember bis zum 1. Januar 2018. Und wer noch vier weitere Tage dranhängt – etwa den Resturlaub von 2017 – , der kann mit sieben eingesetzten Urlaubstagen 16 Tage frei machen: Nämlich vom 23. Dezember bis zum 7. Januar 2018.