Sie haben vergessen, Ihre Briefwahl zu verschicken? Das ist jetzt zu tun. Foto: C. Nass/ Shutterstock

Am 23. Februar 2025 ist Bundestagswahl, doch die Frist für den Postversand der Briefwahlunterlagen ist abgelaufen. Welche Optionen gibt es jetzt noch?

Die Bundestagswahl 2025 steht kurz bevor – am 23. Februar öffnen die Wahllokale. Wer per Briefwahl wählen wollte, musste die Unterlagen bis spätestens 20. Februar per Post abschicken. Doch was tun, wenn man das vergessen hat?

 

Briefwahl noch persönlich abgeben

Auch wenn der Postversand nicht mehr möglich ist, kann der Wahlbrief trotzdem noch abgegeben werden. Wichtige Regeln:

  • Der rote Wahlbrief kann direkt beim zuständigen Wahlamt abgegeben werden.
  • Die Adresse des Wahlamts steht auf dem roten Wahlbriefumschlag.
  • Die Abgabe ist bis spätestens Sonntag, 23. Februar 2025, 18 Uhr möglich.

Briefwahl im Wahllokal abgeben? Das geht nicht!

Ein häufiger Irrtum: Briefwahlunterlagen können nicht einfach im Wahllokal abgegeben werden. Wer seinen Wahlbrief nicht rechtzeitig per Post verschickt hat, muss ihn direkt beim Wahlamt einwerfen.

Alternative: Persönlich wählen

Wer am Wahltag doch noch ins Wahllokal gehen möchte, kann das tun, wenn die Wahlbenachrichtigung oder ein amtlicher Ausweis (Personalausweis oder Reisepass) mitgebracht wird.

Fazit: Jetzt schnell handeln

Auch wenn der Postversand nicht mehr möglich ist, gibt es noch eine Lösung: Wahlbriefe müssen bis spätestens 18 Uhr am Wahltag direkt beim Wahlamt eingehen. Wer den Wahlzettel noch nicht ausgefüllt hat, kann alternativ persönlich im Wahllokal wählen.