Im Streit um Brexit-Regeln für die britische Provinz Nordirland geht die EU gegen London vor. Damit reagierte die EU-Kommission auf einvorgestelltes Gesetz, mit dem die britische Regierung das Nordirland-Protokoll untergraben könnte.
Im Streit um Zollvorschriften für die britische Provinz Nordirland hat die EU-Kommission Vertragsverletzungsverfahren gegen Großbritannien eingeleitet. Das Vorgehen Londons verstoße gegen internationales Recht und bedrohe den Frieden in Nordirland, erklärte Kommissions-Vizepräsident Maros Sefcovic am Mittwoch. Die britische Regierung hatte den Streit zu Wochenbeginn massiv verschärft und offiziell vorgeschlagen, einseitig erhebliche Änderungen am sogenannten Nordirland-Protokoll vorzunehmen.
Die britische Regierung habe „gegen bedeutende Teile des Nordirland-Protokolls“ verstoßen, erklärte Sefcovic. Dies habe der EU-Kommission „keine andere Wahl“ als die nun ergriffenen rechtlichen Schritte gelassen. Dem Kommissions-Vize zufolge wurden zwei neue Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet und zudem ein früheres Verfahren wieder aufgenommen.
Protokoll soll Kontrollen an Landgrenze verhindern
Das sogenannte Nordirland-Protokoll ist Teil des Brexit-Abkommens zwischen Brüssel und London. Es regelt seit dem Austritt Großbritanniens aus der EU vor fast anderthalb Jahren den Status der britischen Provinz. Die britische Regierung wehrt sich nun gegen die von ihr selbst ausgehandelten Zollkontrollen im Warenaustausch zwischen Nordirland und Großbritannien.
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London hatte dieser Regelung ursprünglich zugestimmt, um Kontrollen an der inner-irischen Grenze zu verhindern, da dies den Friedensprozess in der ehemaligen Unruheregion gefährden könnte. Nun aber will die britische Regierung die meisten Kontrollen zwischen Nordirland und dem restlichen Großbritannien abschaffen und britische Händler für Waren nach Nordirland von der Pflicht zur EU-Zollanmeldung befreien.
Die EU lehnt eine grundsätzliche Überarbeitung des Nordirland-Protokolls ab. Sie hat aber praktische Vereinfachungen bei den Kontrollen zugestanden.