Der Glasfaserausbau in Baden-Württemberg kommt allmählich voran. Foto: dpa

Das Land darf den Breitbandausbau nur dort fördern, wo der Markt versagt. Weil das Antragsverfahren einen hohen bürokratischen Aufwand erfordert, kommt es immer wieder zu Verzögerungen. Digitalisierungsminister Thomas Strobl (CDU) will das nun ändern.

Stuttgart - Beim Breitbandausbau feiert sich die grün-schwarze Landesregierung gerne selbst. Zuletzt verkündete Thomas Strobl (CDU), der Minister für Digitalisierung, immer wieder, dass man allein in der zweiten Hälfte des vergangenen Jahres rund 225 000 Haushalte ans schnelle Internet mit mindestens 50 Megabit pro Sekunde angeschlossen habe. Das seien binnen sechs Monaten mehr als alle Haushalte in den Landkreisen Reutlingen und Tübingen zusammen und bedeute eine Erhöhung der Breitbandverfügbarkeit um 4,5 Prozent auf insgesamt 77,3 Prozent der Haushalte in Baden-Württembergs, rechnete er vor – und betonte: „Wir haben Fahrt aufgenommen.“

Bis Ende 2018 will der Digitalisierungsminister „auch den letzten Schwarzwaldhof“ mit schnellem Internet versorgt haben. Allerdings täuschen die Erfolgsmeldungen aus seinem Ressort und die im Jahr 2016 ausbezahlte Fördersumme in Rekordhöhe von 113 Millionen Euro darüber hinweg, dass es beim Breitbandausbau nach wie vor an der einen oder anderen Stelle hakt und der Weg zum schnellen Internet für die Kommunen einen enormen bürokratischen Aufwand bedeutet.

Breitbandausbau ist eigentlich die Aufgabe der Privatwirtschaft

Es seien „viele Schritte“ zu gehen, bis man Glasfaserleitungen verlegen und sie an einen Netzbetreiber vergeben könne, sagt, der Landrat des Alb-Donau-Kreises, Heiner Scheffold, im Gespräch mit unserer Zeitung. Er kennt die Herausforderungen nicht nur aus dem Landratsamt in Ulm. Er ist auch Beiratsvorsitzender von „Komm.Pakt.Net“, einem kommunalen Zusammenschluss für den Breitbandausbau, der inzwischen 237 baden-württembergische Kommunen repräsentiert, interkommunale Interessen bündelt und Vorhaben fachlich unterstützt. „Nicht selten dauert der ganze Prozess vom ersten Schritt bis zum Netzbetrieb mehrere Jahre“, sagt Scheffold.

Weil der Breitbandausbau eine Aufgabe der Privatwirtschaft ist, müssen die Kommunen immer zuerst in einem Markterkundungsverfahren abklären, ob ein privater Telekommunikationsanbieter in den nächsten drei Jahren selbst ausbauen will. Nur wenn dies nicht der Fall ist, kann die Kommune tätig werden, den Ausbau planen und dafür Fördermittel beim Land beantragen. Vor allem in ländlichen Regionen muss der Staat oft einspringen. Dort ist es für die Privaten nicht lukrativ genug, selbst in den Ausbau der digitalen Infrastruktur zu investieren.

Kommunen müssen viele Nachweise erbringen – zu viele?

Um eine Förderung vom Land zu erhalten, müssen die Kommunen derweil viele Nachweise erbringen – nach der Meinung von einigen Landräten und Bürgermeistern im Südwesten sind es zu viele. Sie monieren das „zu aufwendige und langatmige Verfahren“. Auch Scheffold sagt: „Der Gesamtablauf der Förderung könnte schlanker und damit schneller gestaltet werden.“

Wie das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration auf Anfrage unserer Zeitung mitteilte, betrug die durchschnittliche Bearbeitungszeit der Förderanträge im vergangenen Jahr etwa viereinhalb Monate. Das liege einerseits an der stark gestiegenen Antragszahl – im Jahr 2016 wurden 449 Anträge bewilligt, 274 Anträge sind derzeit in Bearbeitung –, andererseits sei deren Qualität unterschiedlich. „Häufig“, heißt es aus dem Kompetenzzentrum Breitbandausbau im Innenministerium, „müssen Unterlagen nachgefordert werden.“ Was zusätzlich Zeit kostet.

Auf die Antragsflut hat Grün-Schwarz zuletzt mit zehn neuen Stellen reagiert. Davon sind bisher aber erst vier besetzt. Das Ressort selbst hat darüber hinaus die Dringlichkeit erkannt, die Förderrichtlinie zu überarbeiten. Im Zuge dessen plant es, ein digitales Antragsbearbeitungssystem einzuführen. Digitalisierungsminister Strobl verspricht sich davon, das Verfahren erheblich zu vereinfachen und zu beschleunigen. Ziel sei eine Verkürzung der Bearbeitungsdauer der Anträge „auf unter zwei Monate“. Es wäre ein Fortschritt auf dem zähen Weg zum schnellen Internet – und ganz im Sinne von den Kommunen. „Mehr Geschwindigkeit“, sagt Landrat Scheffold, „ist bei dem ganzen Thema einfach wichtig.“