Das Jugendschöffengericht verhängt Bewährungsstrafen gegen zwei Brandstifter. Foto: Pascal Thiel

Weil sie im Wochentakt drei Brände mit hohem Sachschaden gelegt haben, erhalten zwei junge Männer 21 beziehungsweise 15 Monate Haft mit unterschiedlichen Bewährungsauflagen.

Rudersberg - Es hat mit einer echten Schnapsidee angefangen, so formulierte es am Ende der Richter Martin Luippold und hat sich dann zu gefährlichen Straftat verselbstständigt. Zwei junge Männer, heute 20 und 21 Jahre alt, hatten sich vor dem Jugendschöffengericht im Waiblinger Amtsgericht wegen mehrerer Brandstiftungen im November des vergangenen Jahres zu verantworten. Ihren Zündelaktionen waren im Wochentakt zwei Hütten und eine landwirtschaftlich genutzte Scheune in der Nähe des Rudersberger Ortsteils Steinenberg zum Opfer gefallen.

Zunächst brennt nur Heu auf einer Schubkarre – dann werden die Täter professioneller

Im ersten der Fälle hatten sich Lukas M. und Alexander P. (Namen geändert), die in der Verhandlung alle Straftaten eingestanden, am 3. November zunächst in einem Wirtshaus in Steinenberg getroffen, einiges getrunken und waren dann am Ortsrand unterwegs. Nahe des Freibades luden sie, so die übereinstimmende Schilderung der beiden zu jenem Zeitpunkt 20-Jährigen, Heu auf eine dort vorgefundene Schubkarre und zündeten dieses an. „Es war saukalt“, sagte dazu Alexander P., „wir wollte uns eigentlich nur wärmen“. Warum sein Kumpel Lukas dann noch von der Rückseite in die Hütte mit Pferdeunterstand eindrang und dort gelagertes Heu in Brand setzte, ist beiden heute völlig unklar. Eine Absprache, die Hütte anzuzünden, habe es jedenfalls nicht gegeben, betonten sie. Sie seien nach Bier und Jacky-Cola-Konsum ziemlich betrunken gewesen.

Die zweite Brandstiftung erfolgte exakt eine Woche später und ebenfalls wieder nach einem gemeinsamen Kneipenbesuch. Diesmal allerdings – und da sah nicht nur der Richter eine extrem gefährliche Tendenz – war die Straftat „deutlich professioneller“: Die beiden rüsteten sich mit Werkzeug fürs Hüttenaufbrechen und mit brennbarem Bremsenreiniger aus. Ein erster Versuch damit die gewaltsam geöffnete Hütte in Brand zu setzen misslang. Beim zweiten Versuch, mit Hilfe von in einem Rasenmäher vorgefundenem Benzin, geriet die Hütte tatsächlich in Flammen und brannte komplett ab. Der größte Schaden entstand wieder eine Woche später, als die beiden Angeklagten eine ebenfalls etwas abgelegen am Steinenberger Ortsrand gelegene landwirtschaftlich genutzte Scheune samt einem Schrottauto anzündeten.

Gesamtschaden rund 130 000 Euro

Insgesamt, so rechnete der Staatsanwalt nach den Aussagen der Geschädigten zusammen, summiert sich die Schadenssumme auf rund 130 000 Euro. Schlimm für die Opfer der Brandstiftungen sei vor allem auch, dass sie angesichts der rechtlichen Lage im Landschaftsschutzgebiet ihre zerstörten Gebäude möglicherweise nicht wieder aufbauen dürfen – was für sie zusätzlich einen deutlichen Wertverlust ihrer Grundstücke mit sich brächte.

Auf Empfehlung der Jugendgerichtshilfe und angesichts deutlicher Entwicklungsverzögerungen bei beiden junge Männern samt teils depressiven und verhaltensauffälligen Symptomen sei es angezeigt, Jugendstrafrecht anzuwenden, darin bestand im Gerichtssaal Übereinstimmung. Lukas M., der seit Ende November in Unterhaft saß, wurde am Ende zu einer Jugendstrafe von 21 Monaten bei Vorbewährung und 100 Arbeitsstunden verurteilt, der Haftbefehl gegen ihn aufgehoben. Bei Alexander P., der selbst zur Polizei gegangen war und die Tat von sich aus gestanden hatte, wurde die 15-monatige Haftstrafe angesichts positiver Sozialprognose mit Bewährung ausgesprochen. Auch er hat die Auflage, 100 gemeinnützige Arbeitsstunden abzuleisten.