Muss eine Frau wegen versuchter Brandstiftung in Sindelfingen in die Psychiatrie? Das wird zurzeit vor dem Landgericht in Stuttgart geklärt. Foto: Martin Müller

Im Prozess um versuchte schwere Brandstiftung bei ihrem vermeintlichen telefonischen Peiniger in Sindelfingen attestiert ein Gutachter der Frau eine paranoide Spät-Schizophrenie.

Eine 65-jährige Frau, die aus dem Allgäu nach Sindelfingen gefahren ist, um sich an ihrem vermeintlichen Telefon-Tyrannen zu rächen, muss nach Ansicht der Staatsanwaltschaft für längere Zeit in einer psychiatrischen Klinik untergebracht werden. Dies hat die Erste Staatsanwältin Claudia Krauth in ihrem Schlussplädoyer am Landgericht Stuttgart gefordert. Sie sah es als erwiesen an, dass die Frau versucht habe, im Haus eines Mannes in Sindelfingen Feuer zu legen, von dem sie vermutete, dass er sie mit anonymen Anrufen terrorisiert habe.