Die Feuerwehr rückte in der Brandnacht mit mehr als 30 Einsatzkräften zu den Löscharbeiten in der Unteren Uferstraße aus. Foto: 7aktuell/Simon Adomat

Ein 31-jähriger Asylbewerber soll im August 2022 ein verheerendes Feuer in einer Schorndorfer Unterkunft gelegt haben. Nicht nur die Frage nach einem Motiv ist bisher unbeantwortet.

Sechs Monate nach dem verheerenden Brand in einer Flüchtlingsunterkunft in Schorndorf hat am Dienstag vor dem Stuttgarter Landgericht der Prozess gegen den mutmaßlichen Verursacher des Feuers begonnen. Auf der Anklagebank sitzt ein 31-jähriger Asylbewerber aus Gambia, der das Wohnheim in der Unteren Uferstraße im Sommer 2022 absichtlich in Brand gesteckt haben soll. Bei dem Feuer war ein Schaden in sechsstelliger Höhe entstanden, mindestens 200 000 Euro soll die Wiederherstellung der nach dem Brand nicht mehr bewohnbaren Unterkunft kosten. Schon wegen der beträchtlichen Schadenshöhe wirft die Staatsanwaltschaft dem Flüchtling schwere Brandstiftung vor. Das Feuer soll der Asylbewerber entfacht haben, indem er auf einem Sofa liegendes Zeitungspapier entzündete.

Cannabis und Alkohol im Blut

Die Unterkunft stand nach kurzer Zeit im Vollbrand, die Feuerwehr Schorndorf rückte kurz nach Mitternacht mit sieben Fahrzeugen und mehr als 30 Einsatzkräften an, um die Flammen zu löschen. Gegen 1.30 Uhr war der Brand unter Kontrolle. Der Asylbewerber soll vier ebenfalls in dem Gebäude untergebrachte Flüchtlinge vor dem Feuer gewarnt haben. Zum Zeitpunkt der Brandstiftung soll er nicht nur unter dem Einfluss von Cannabis gewesen sein. Laut dem Ergebnis einer Blutentnahme hatte er auch mehr als ein Promille Alkohol im Blut.

Ins Visier der Ermittler war der 31-jährige noch in der Tatnacht geraten, die Polizei nahm den Flüchtling als Verdächtigen fest. Die Frage nach einem Motiv für die Brandstiftung gibt offenbar auch der Staatsanwaltschaft weiterhin Rätsel auf. In der Anklageschrift ist nichts zu möglichen Hintergründen notiert, augenscheinlich erhoffen sich auch die Ermittler vom Prozess eine Antwort auf die Frage nach dem Warum.

Ist der 31-Jährige schuldfähig?

Unklar ist außerdem, ob der Angeklagte überhaupt schuldfähig ist. Ein Gutachter hatte offenbar nach Gesprächen mit dem 31-Jährigen in der Untersuchungshaft ernsthafte Zweifel geäußert, dass der Flüchtling für die Brandstiftung tatsächlich zur Rechenschaft gezogen werden kann. Kurz vor Weihnachten wurde der Gambier deshalb auch aus der Vollzugsanstalt in ein psychiatrisches Krankenhaus verlegt. Mit Spannung erwartet wird deshalb die Aussage des Gutachters beim auf den 31. Januar angesetzten zweiten Verhandlungstag. Auch ein Brandsachverständiger soll bei dem Fortsetzungstermin zu Wort kommen.