Das ausgebrannte Gasthaus ist abgerissen worden. Bald soll an der Stelle ein Hotel entstehen. Foto: factum/Archiv

Vor zwei Jahren brannte eine leer stehende Gaststätte in Remseck, im Hinterhaus lebten 50 Flüchtlinge. Die Versicherung behauptet, der Besitzer habe das Gebäude selbst angezündet. Am Montag gab es vor Gericht widersprüchliche Aussagen zum Aufenthaltsort der Eigentümer in der Brandnacht.

Remseck - Der Brand in einem leer stehenden Gasthaus in Remseck im Oktober 2015 beschäftigt weiterhin die Justiz: Ein Verhandlungstermin am Montag vor dem Stuttgarter Landgericht blieb ohne Ergebnis. Beide Parteien, die Eigentümer des Geländes und ihre Gebäudeversicherung, wollten einem Vergleich nicht zustimmen. Nun gibt die Zivilkammer voraussichtlich Mitte Dezember eine Entscheidung bekannt.

Die Besitzer des Areals, ein Unternehmerehepaar aus Kornwestheim, wollen auf juristischem Weg von ihrer Versicherung einen Ersatz erstreiten für den Schaden, der durch das Feuer entstanden ist. Die Versicherung will aber kein Geld überweisen. Sie behauptet vielmehr, die Eigentümer hätten das Haus selbst in Brand gesteckt – um finanziell davon zu profitieren.

Bundesweites Aufsehen erregt hatte der Fall vor allem, weil im Hinterhaus 50 Flüchtlinge leben. Eine fremdenfeindliche Tat „stehe im Raum“, hieß es kurz nach den Brand aus dem Stuttgarter Innenministerium, die Staatsschutzabteilung der Polizei ermittelte, die Stadt Remseck rief spontan die Bürger zu einer Mahnwache gegen Fremdenhass auf.

Ein Zeuge will den Besitzer nahe des Brandorts gesehen haben

Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft hat ihre Ermittlungen eingestellt – ohne Ergebnis. Klar ist nur: Das Feuer wurde absichtlich gelegt. Für eine rechtsextrem motivierte Tat hätten sich hingegen keinerlei Hinweise gefunden. Die Anwälte der Versicherung ziehen daraus ihre eigenen Schlüsse: Sie behaupten, die Eigentümer hätten das Feuer bewusst in einen fremdenfeindlichen Kontext gerückt, um von der eigenen Schuld abzulenken.

Vor Gericht sagte am Montag ein Zeuge, er habe den Eigentümer wenige Stunden vor dem Feuer nahe der Gaststätte gesehen. Er kenne ihn vom Sehen und sei sich sicher, dass er an dem Abend dort im Hof an seinem Auto gestanden habe. Was der Mann konkret getan haben soll, konnte der Anwohner aber nicht sagen. Allerdings glaubt der Nachbar, sich an das Nummernschild des Autos zu erinnern. Die Eigentümer sagten vor Gericht aber aus, im Herbst 2015 kein Fahrzeug mit dem fraglichen Kennzeichen gefahren zu haben.

Ein anderer Zeuge, der im Herbst 2015 im Haus des Kornwestheimer Ehepaars wohnte, sagte wiederum, die Kläger seien an dem fraglichen Abend zu Hause gewesen. Später in der Nacht habe die Frau ihn auf dem Handy angerufen, ihm von dem Feuer erzählt und ihn gebeten, auf das kleine Kind aufzupassen, während sie sich auf den Weg zum Brandort machte.

Unterschiedliche finanzielle Vorstellungen

Eine Mitarbeiterin in der Leitstelle der Remsecker Feuerwehr berichtete, sie habe in der Brandnacht mit einer weiblichen Stimme, vermutlich der Gasthaus-Besitzerin, telefoniert und ihr von dem Feuer und dem Großaufgebot der Feuerwehr erzählt. Die Reaktion der Frau darauf sei „komisch gewesen“. An Genaueres konnte sich die Zeugin aber nicht erinnern.

Deutlich wurde während der Verhandlung, wie unterschiedlich die finanziellen Vorstellungen der beiden Seiten sind. Die Versicherung schätzt den Wert des Hauses auf rund 155 000 Euro und kann sich einen Vergleich in dieser Größenordnung vorstellen. Die Kläger wollen auf dem Areal ein Boardinghaus, eine Art Hotel mit gastronomischem Angebot, aufbauen und beziffern die Baukosten dafür mit rund einer Million Euro. Bis zu zwei Drittel davon, also rund 660 000 Euro, sollte aus ihrer Sicht die Versicherung tragen. Deren Anwalt nannte das „völlig abwegig“. Bereits in der Vergangenheit war ein Vergleich gescheitert.