Im Oktober 2015 brannte ein Gasthaus in Remseck aus, das Feuer wurde absichtlich gelegt. Zu einer Mahnwache gegen Fremdenfeindlichkeit fanden sich noch am selben Abend zahlreiche Menschen ein. Foto: factum/Archiv

Vor zwei Jahren brannte eine leer stehende Gaststätte in Remseck, im Hinterhaus lebten 50 Flüchtlinge. Die Versicherung behauptet, der Besitzer habe das Gebäude selbst angezündet. Nun verhandelt ein Gericht über den Fall.

Remseck - Flammen in einem leer stehenden Gasthof, 50 Flüchtlinge, die im Hinterhaus leben, und ein Oberbürgermeister, der die Bürger zu einer spontanen Mahnwache gegen „Dunkeldeutschland“ aufruft: Der 20. Oktober 2015 brachte Remseck bundesweit in die Schlagzeilen. Heute, zwei Jahre später, scheint klar zu sein: Fremdenfeinde haben das Gasthaus im Stadtteil Neckargröningen nicht angezündet. Stattdessen behauptet die Versicherung, die für den Schaden aufkommen müsste, dass der Eigentümer das Haus selbst angesteckt hat – und sie will ihm deshalb keine Entschädigung zahlen.

In einem Schreiben der Anwälte der Condor Versicherung an das Stuttgarter Landgericht, das der Redaktion vorliegt, wird behauptet, es gebe Indizien, die „zwingend für eine Eigenbrandstiftung sprechen“. „Nicht die geringsten Anhaltspunkte“ würden auf einen „fremdenfeindlichen Zusammenhang“ hinweisen. Stattdessen sei das Feuer eine „ideale Lösung“ für die Besitzer des Gebäudes gewesen, vor allem aus finanzieller Sicht. Auf eine Viertelmillion Euro schätzte die Polizei den Schaden damals. Ob ihn die Versicherung ersetzen muss und wenn ja, in welcher Höhe, beschäftigt an diesem Montag eine Zivilkammer des Landgerichts.

Rund eine Viertelmillion Euro betrug der Schaden

Offiziell äußert sich die Condor Allgemeine Versicherung mit Sitz in Hamburg kaum zu dem Vorgang. Sie bestätigt nur, dass der Eigentümer des Gasthauses eine Klage eingereicht habe, weil sie die Versicherungsleistung auch zwei Jahre nach dem Brand noch nicht an ihn überwiesen habe. Zu den Gründen, warum das Geld nicht floss, gebe man wegen des laufenden Verfahrens „keine Auskünfte oder Einschätzungen“.

In ihrem Schreiben an die Stuttgarter Richter sind die Anwälte der Versicherung dafür umso detaillierter. Sie zitieren ausführlich aus den Ermittlungsakten der Polizei: So hätten die Beamten herausgefunden, dass Einbruchsspuren an einer Tür der Gaststätte nachträglich gelegt worden seien. „Hierzu hatte ein von außen kommender Brandstifter keine Veranlassung“, heißt es in dem Brief. Es könne also nur jemand mit einem „richtigen Schlüssel“ in das Haus eingedrungen sein, um den Brand zu legen. Diese Behauptung stützt sich auf das Gutachten eines kriminaltechnischen Sachverständigen – und das Ergebnis der Techniker des Landeskriminalamts (LKA). Beide kommen tatsächlich zu dem Schluss, dass „Trugspuren“ an der Tür gesetzt worden sind – dass also wohl jemand einen Einbruch in den Gasthof vorgetäuscht habe.

Zudem habe die Polizei „umfangreiche Ermittlungen im Hinblick auf einen fremdenfeindlichen Hintergrund“ angestellt, schreiben die Anwälte weiter. Das Ergebnis: Von einer rechts motivierten Tat könne „keine Rede sein“. Auch auf einen „angeblich unbekannten Täter“ habe die Polizei keine Hinweise gefunden. Und die Juristen gehen noch weiter: Die Eigentümer hätten versucht, den Brandanschlag „in einen fremdenfeindlichen Zusammenhang zu bringen“ – um von der eigenen Schuld abzulenken. Wäre die Tat politisch motiviert gewesen, „wäre versucht worden, das Asylbewerberheim in Brand zu setzen.“

Auch eine Belohnung führte nicht zu den Brandstiftern

Die Eigentümer des Geländes, ein Unternehmerehepaar, widersprechen diesen Darstellungen: Sie und ihr Mann seien in jener Nacht zu Hause gewesen, sagt die Besitzerin. Die Versicherung erhebe derart heftige Vorwürfe, „weil sie einfach nicht zahlen will“. Sie zweifle das Gutachten des Landeskriminalamts nicht an, wonach die Eingangstür nicht von außen gewaltsam geöffnet worden sei. Das bedeute aber noch lange nicht, dass sie den Brand gelegt hätten. Sie wisse nicht, wie die Täter in das Gebäude gelangt seien, es gebe aber verschiedene Zugangsmöglichkeiten.

Während der Ermittlungen wurden 25 000 Euro als Belohnung ausgesetzt für Hinweise, die zu den Brandstiftern führen. Die Eigentümer wollten die gleiche Summe noch einmal obendrauf legen. Abgerufen wurde das Geld freilich nie.

Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen zu der Brandstiftung schon vor Monaten eingestellt, mehr als 200 Spuren waren untersucht worden– ohne Ergebnis. Klar ist für die Strafverfolger lediglich, dass das Feuer absichtlich gelegt wurde. Nach Informationen dieser Zeitung geriet auch der Eigentümer des Gasthofs ins Visier der Kriminalpolizei. De facto war er sogar der einzige, gegen den die Behörde je einen Anfangsverdacht hegte. Für eine Anklage reichten die gefundenen Indizien allerdings offenbar nicht aus, die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen gegen den Besitzer des Hauses mangels eines hinreichenden Tatverdachts eingestellt.

Am Montag verhandelt das Stuttgarter Landgericht

Von diesem Montag an muss eine Zivilkammer des Stuttgarter Landgerichts versuchen herauszufinden, ob die Eigentümer einen Anspruch auf Geld von der Versicherung haben. Darauf hat das Ende der Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft keinen zwingenden Einfluss. Es wäre möglich, dass die Versicherung Recht bekommt und nicht zahlen muss – obwohl die Ermittler die Eigentümer nicht angeklagt haben. Andererseits hätte aber auch ein Schuldspruch nicht unbedingt dazu führen müssen, dass die Versicherung ihr Geld hätte behalten dürfen.

In der Ortsmitte von Neckargröningen klafft inzwischen eine große Lücke, nachdem das ausgebrannte Gasthaus abgerissen wurde. Laut den Besitzern des Grundstücks ist dort ein Boardinghaus geplant, also ein Hotel mit größeren Appartements und Zimmern. Der Baustart soll im kommenden Jahr sein. Für das Projekt spiele es keine Rolle, wie der Rechtsstreit mit der Versicherung ausgehe – denn egal, wie die Richter urteilen: „Das Hotel wird gebaut“, versichert die Eigentümerin.