In diesem Bietigheimer Haus legte der Angeklagte im September 2024 Feuer. Foto: Kuhnle (Archiv)

Im Prozess wegen versuchten Mordes gegen einen 50-Jährigen aus Bietigheim-Bissingen (Kreis Ludwigsburg) berichten mehrere Zeugen von psychischen Auffälligkeiten des Angeklagten im Vorfeld.

Am dritten Tag im Prozess um versuchten Mord und besonders schwere Brandstiftung am Landgericht Heilbronn haben die Richter die Stunden vor der Tat genauer in den Fokus genommen. Vernommen wurden mehrere Mitglieder der Familie, die im obersten Stockwerk des Hauses wohnte, das am Morgen des 9. September vergangenen Jahres in Brand geriet. Sie berichteten übereinstimmend, dass ihr 50-jähriger Mitbewohner lautstark gegen ihre Wohnungstür gehämmert und laut geschrien habe. Als der 22-jährige Sohn die Tür öffnete, habe der Angeklagte gesagt: „Der Vermieter und du beobachten mich, ihr Hurensöhne“, berichtete der Sohn im Zeugenstand.

 

Polizei nimmt Randalierer mit – und lässt ihn wieder laufen

Der Mann habe versucht, in die Wohnung zu kommen, der 22-Jährige habe ihn umgehend vor die Tür geschoben. Als der Mann im Haus weiter gehämmert habe und schrie, habe er mehrfach die Polizei angerufen, die aber erst 45 Minuten später gekommen und den Mann mit aufs Revier genommen habe. Die 62-jährige Mutter der Familie berichtete, sie habe die ganze Nacht nicht geschlafen, als sie gegen 2 Uhr vom Vermieter erfahren habe, dass der Angeklagte wieder auf freien Fuß gesetzt worden sei. Erst am Morgen gegen 6 Uhr sei sie eingedämmert, zwei Stunden später habe ein Polizist an ihrer Wohnungstür gehämmert und gesagt, dass das Haus brenne.

Der Polizeibeamte erklärte, das Treppenhaus sei sehr verraucht gewesen. Es sei problematisch gewesen, zu atmen. Er habe beim Weg nach oben mehrere Fenster geöffnet, um Luft zu holen. Der Weg nach unten sei nicht einfach gewesen, da es verraucht gewesen sei und mehrere Gegenstände wie Schuhe auf den Treppenstufen lagen.

Der 50-jährige Angeklagte muss sich vor dem Landgericht Heilbronn wegen versuchten Mordes, besonders schwerer Brandstiftung, Beleidigung, Bedrohung, Sachbeschädigung und gefährlicher Körperverletzung verantworten. Er sei nach dem erfolglosen Eindringen in die Dachgeschosswohnung vor die Wohnung seines Vermieters gelaufen und habe dort Steine gegen die Terrassentür und auf das Auto geworfen, was einen Sachschaden von 15 000 Euro verursacht habe. Als der Vermieter mit seiner Familie vor die Tür kam, habe er auch auf diese Steine geworfen. Die Ehefrau sei von einem am Oberarm getroffen worden und habe Schmerzen und ein Hämatom erlitten.

Brennendes Handtuch ins Schlafzimmer geworfen

Am nächsten Morgen, als seine Frau und ein Sohn das Haus schon verlassen hatten, soll der Angeklagte gegen 7.30 Uhr eine Kerze umgeworfen und den Teppich und Kleidung in Brand gesetzt haben. Anschließend habe er ein brennendes Handtuch ins Schlafzimmer geworfen, sodass sich der Brand in der Wohnung schnell ausbreitete. Anschließend hat er laut Anklage seine beiden Töchter, die im Bad waren, alarmiert und sei mit ihnen durch ein Fenster auf ein Flachdach geflohen.

Die Bewohner konnten sich retten, die 62-Jährige aus dem Dachgeschoss erlitt eine leichte Rauchgasvergiftung. Die Feuerwehr konnte den Brand löschen. Das Erdgeschoss des Hauses war jedoch unbewohnbar, der Gesamtschaden soll rund 500 000 Euro betragen. Hintergrund für die Tat ist nach Ansicht der Staatsanwaltschaft, dass der Vermieter angekündigt hatte, den Mietvertrag des Angeklagten nach drei Jahren nicht mehr zu verlängern.

Ein Polizeibeamter berichtete, der Angeklagte habe die Vermutung gehabt, dass in seiner Wohnung statt Glühbirnen Kameras installiert seien, mit denen er beobachtet werde. Die Familienmitglieder aus dem Dachgeschosse erklärten, sie könnten seit dem Vorfall bis heute nicht mehr richtig schlafen, die 62-Jährige ist in psychiatrischer Behandlung.

Für den Prozess sind vier weitere Verhandlungstage angesetzt, das Urteil soll am 16. Mai verkündet werden.