Das DRK-Vereinsheim in Frickenhausen-Linsenhofen brannte vollständig nieder. Der Brandstifter wurde nun in die Psychatrie eingewiesen. Foto: Friebe

Ein 20-Jähriger, der unter anderem zwei Brände in Frickenhausen gelegt hat, muss sein Leben bis auf weiteres in einem psychiatrischen Krankenhaus verbringen. Die 4. Große Jugendkammer des Landgerichts Stuttgart hat die Unterbringung des jungen Mannes angeordnet.

Stuttgart/Frickenhausen - Ein 20-Jähriger, der im vergangenen Jahr unter anderem zwei verheerende Brände in Frickenhausen gelegt hat, muss sein Leben bis auf weiteres in einem psychiatrischen Krankenhaus verbringen. Die 4. Große Jugendkammer des Landgerichts Stuttgart hat die Unterbringung des jungen Mannes angeordnet, der nach Überzeugung der Richter und Schöffen eine „akute Gefahr für die Allgemeinheit“ darstellt, wie die Vorsitzende Richterin Cornelie Eßlinger-Graf am Mittwoch in ihrer Urteilsbegründung erklärte. Würden seine schweren psychischen Erkrankungen nicht behandelt, müsse davon ausgegangen werden, dass er weitere „erhebliche Straftaten“ begehe.

Der Angeklagte hatte am späten Abend des 13. April zunächst eine Gartenlaube und am frühen Morgen des 9. September das Vereinsheim des Roten Kreuzes in Frickenhausen-Linsenhofen angezündet. Danach hat er in einem Fall selbst die Feuerwehr alarmiert und an beiden Tatorten die Flammen mit seinem Handy aufgenommen. Die Gebäude brannten vollständig nieder, allein durch diese Straftaten entstand ein Sachschaden von insgesamt rund 330 000 Euro.

Die Jugendkammer ist nach der Beweisaufnahme und aufgrund des Gutachtens des psychiatrischen Sachverständigen Reinmar Dubois sicher, dass die Schuld- und Steuerungsfähigkeit des 20-Jährigen „erheblich eingeschränkt“ war, als er Feuer legte. Der Mediziner im Zeugenstand bescheinigt dem Angeklagten eine schwere Persönlichkeitsstörung, er leide unter einer sogenannten Borderline-Erkrankung, unter Pyromanie und schon seit seiner Kindheit an ADHS.

Arbeit und Führerschein verloren

Die Eltern, Schulen und Ausbildungseinrichtungen hätten sich bemüht, ihm zu helfen und ihn zu unterstützen, „aber sie haben Sie nicht erreicht“, sagte die Vorsitzende zu dem Angeklagten. Laut Cornelie Eßlinger-Graf ist die Lebenssituation des jungen Mannes im vergangenen Jahr „immer hoffnungs- und perspektivloser“ geworden. Er hatte seine Arbeit und seinen Führerschein verloren, ihm drohte eine Verurteilung wegen eines von ihm verursachten Verkehrsunfalls, und er geriet in seinem Elternhaus zunehmend unter Druck.

Seine Wut und Enttäuschung hätten sich schließlich in den Brandstiftungen entladen. Der 20-Jährige versucht auch, seine Frustration an sich selbst abzubauen. In der Vergangenheit hat er sich häufig selbst verletzt, zuletzt hat er sich in der Untersuchungshaft ein Tattoo in die Wade gestochen – ausgerechnet das Wort „Feuerwehr“.

Für die Sachbeschädigungen, die er in der Nacht zum 16. Januar gemeinsam mit einem heute 15-Jährigen begangen hatte, sei der Angeklagte jedoch voll schuldfähig. Das Duo hatte abwechselnd mit einer sogenannten CO2-Druckluftwaffe in Frickenhausen, Beuren und Neuffen die Scheiben von rund 100 Autos, von Wartehäuschen und Gebäuden zerschossen, wodurch ein Schaden von mehr als 60 000 Euro entstanden war. Außerdem hatte der 20-Jährige, dessen jüngerer Komplize gesondert nichtöffentlich verurteilt wurde, aus dem fahrenden Auto heraus auf einen Linienbus geschossen, der immerhin mit dem Chauffeur und einem Fahrgast besetzt war.

Der Gutachter glaubt, dass der Angeklagte die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Therapie in einer psychiatrischen Einrichtung besitzt. Doch dafür „werden Sie sich auf die Behandlung einlassen müssen“, rät die Vorsitzende dem 20-Jährigen. Das werde seine Zeit dauern, doch „wenn Sie nichts tun, versauern Sie in der Psychiatrie“. Denn der Angeklagte könne die Klinik erst verlassen, wenn ihm ein unabhängiger Gutachter bescheinige, dass von ihm keine Gefahr mehr ausgehe.