Der langwierige Rechtsstreit ist der Grund dafür, dass sich hier seit dem Feuer von 2010 in Sachen Brandschutz nicht viel getan hat Foto: Max Kovalenko

Die Eigentümer der drei Hochhäuser im Asemwald ringen seit Jahren mit der Stadt, um die Baukosten für besseren Brandschutz gering zu halten. Jetzt hat eine Gruppe Eigentümer vor dem Amtsgericht Stuttgart gegen Beschlüsse aus den eigenen Reihen geklagt.

Stuttgart - Beim Brandschutz hört der Spaß auf. Darum hat die Landeshauptstadt von den 1150 Eigentümern der Wohnhäuser im Asemwald teure Bauarbeiten gefordert. Diese wehrten sich vor dem Verwaltungsgericht und bewegten die Stadt zu einem Vergleich. Doch damit waren nicht alle Eigentümer zufrieden. Einige von ihnen fochten die bei der Eigentümerversammlung verabschiedeten Baubeschlüsse vor dem Amtsgericht Stuttgart an. Dabei gelang es den Streithähnen, sich zumindest teilweise zusammenzuraufen.

Drei Kläger schalteten ihre Anwälte ein, weil sie nicht glauben, dass über drei Millionen Euro teure Umbaumaßnahmen die beste Lösung sind, um die Brandschutzmängel zu beheben. Insgesamt sitzen aber etwa 30 Mitglieder der zweitgrößten Wohnungseigentümergemeinschaft Baden-Württembergs im Gerichtssaal, wobei viele auf der Seite der Kläger sind. Diese behaupten, der Eigentümerrat habe den Wohnungsbesitzern wichtige Informationen vorenthalten, um in der letzten Eigentümerversammlung richtig abwägen zu können, was die beste Entscheidung ist, um den Forderungen des Baurechtsamts nachzukommen. Anstoß für den mangelhaften Befund hinsichtlich des Brandschutzes war ein Brand im Jahr 2010, bei dem 18 Menschen verletzt wurden.

Seitdem ist ein Tauziehen zwischen Stadt und Eigentümerverband im Gange. Letzterer meint, dass die Forderungen, was die Sicherheit angeht, deutlich überzogen sind. Die Brandschützer blieben hart, räumten aber nach einem Gutachten ein, dass die von den Eigentümern vorgeschlagenen Maßnahmen der Sicherheit genüge tun.

Genau mit diesem Gutachten, das Grundlage für den Baubeschluss war, wollten sich die Kläger aus mehreren Gründen nicht anfreunden. Der Hausverwalter habe einen Gutachter beauftragt, der 15 000 Euro kostete, ohne die Eigentümer darüber in Kenntnis zu setzen. Auch die Lösungen, die der Eigentümerrat ausfeilte, seien auf der Eigentümerversammlung präsentiert worden, ohne dass die Eigentümer ein Mitspracherecht gehabt hätten. Einigen konnte man sich schließlich darauf, dass die Auswahl der Brandschutztüren noch mal überdacht wird.

Die Richterin lässt erkennen, dass sie den Klägern zwar prinzipiell Recht gibt: „Nach dem Eigentumsrecht haben die Eigentümer allein zu entscheiden, was mit ihrem Geld passiert.“ Sie gibt aber auch zu bedenken, dass es praktisch unmöglich ist, bei einem Tanker wie der riesigen Mietergemeinschaft wegen jedem ausgegebenen Euro abzustimmen. „Alleine die Kosten für eine Versammlung belaufen sich bei uns auf einige tausend Euro“, untermauert einer der Eigentümer die Richterin in ihrem Gedankengang, dass man hier nicht die gleiche Rechtsprechung wie bei einem Kleintierzüchterverein anwenden könne.

Die Anwälte der Beklagten – die Eigentümergemeinschaft als Körperschaft – warnen dagegen davor, ein neues Gutachten vor Gericht zu erzwingen, wo die Stadt sich doch mit dem alten zufrieden zeige.

Der Immobilienanwalt Stephan Volpp redet, als gälte es nicht nur das Gericht, sondern auch das Publikum zu überzeugen: „Bedenken Sie bitte nicht nur Kosten, die durch das neue Gutachten entstehen, sondern auch die Neukosten, die Ihnen durch die Umsetzung eines neuen Brandschutzkonzepts entstehen könnten!“

Trotz einer mündlichen Zusage können die Eigentümer sich nicht sicher sein, dass die Stadt nach der Umsetzung der aktuellen Pläne nichts mehr zu beanstanden hat. Die Richterin, sichtlich um die außergerichtliche Einigung bemüht, glaubt jedoch. dass die Beamten zu ihrem Wort stehen.

Die drei Hochhäuser, die die Wohnstadt Asemwald bilden, wurden Anfang der 70er Jahre in Degerloch erbaut. Etwa 1800 Menschen leben dort. Nachdem die Stadt aufgrund des Feuers 2010 Brandschutzmängel feststellte, begannen die Klagen, die vorläufig beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim gipfelten. Dort wurde im Eilverfahren entschieden, dass eine akute Gefahr für die Bewohner der Häuser bestehe. Weil der Eigentümerverband den Forderungen nicht fristgerecht nachkam, hat die Stadt ihn zu Zwangszahlungen von über 100 000 Euro verdonnert.