Wird das Bürgerzentrum als Versammlungsort (im Bild der Gemeinderat) benötigt? Ein Nutzungskonzept soll Klarheit bringen, bevor Geld investiert wird. Foto: Archiv Norbert J. Leven

Die Stadträte wollen vor erst ein Nutzungskonzept für das Bürgerzentrum in Bernhausen sehen, bevor sie Geld für die Nachrüstung beim Brandschutz freigeben.

Bernhausen - Mehr als 200 Personen fasst der Veranstaltungssaal im Obergeschoss des Bürgerzentrums. Wenn diese Masse an Personen im Notfall fluchtartig den Saal verlässt, dann könnte es gemessen an aktuellen Brandschutzrichtlinien gefährlich werden. Um das Bürgerzentrum als Versammlungsstätte auf den neuesten Stand zu bringen – die Nutzungsgenehmigung stammt aus dem Jahr 1985 – hat die Verwaltung, wie berichtet, dem Ausschuss für Technik und Umwelt (ATU) einen Grundsatzbeschluss über die Umsetzung der Brandschutzkonzeption zur Abstimmung vorgelegt.

„Das Hauptproblem ist: Der erste Rettungsweg ist in allen Stockwerken nicht gesichert“, erklärte Klaus Heim, Leiter der Abteilung Hochbau, am Montag in der Sitzung in besagtem Veranstaltungssaal. Der erste Rettungsweg von Unter- oder Obergeschoss verläuft übers Treppenhaus. Dieser Weg müsste mit feuerbeständigen Wänden und Türen abgesichert werden. Der nach Landesbauordnung vorgeschriebene zweite Rettungsweg muss eine vorgegeben Breite haben. Dafür wären auch Änderungen erforderlich, teilweise müssten die Rettungswege geändert werden. Einen Umbau des Treppenhauses schließt Heim aus: „Man wird nie das Treppenhaus rausreißen, sonst könnte man gleich das Gebäude abreißen.“

Scharfe Kritik

Die ATU-Mitglieder kritisierten die Brandschutzkonzeption scharf. „Wir nehmen 314 000 Euro in die Hand, ohne ein Zukunftskonzept zu haben“, sagte Walter Bauer (SPD). Der Fraktionsvorsitzende regte an, sich erst einmal Gedanken darüber zu machen, wie das Gebäude künftig genutzt werden soll und beantragte, zuerst ein Nutzungskonzept zu beraten, bevor man die geplanten Maßnahmen umsetze. „Ich denke, ein Nutzungskonzept muss vorher auf den Tisch“, sagte Bauer.

Eine „weitgehende Gesamtkonzeption“ forderte auch Robert Hertler. „Die Vorlage ist ein Paradebeispiel dafür, wie man geschwind etwas macht, ohne sich langfristig Gedanken zu machen“, bemängelte er. Stadträte von FDP und Grüne/FFL signalisierten ihre Einverständnis, vorerst auf die Umsetzung der Brandschutzkonzeption zu verzichten.

Baurechtsamt sieht „keine Probleme“

Johannes Jauch (FDP) fragte nach, ob eine Schließung des Bürgerzentrums drohe, wenn man das Konzept nicht umsetze. Laut Vorlage sind die Defizite des baulichen Brandschutzes im Bürgerzentrum der Priorität 1 und 2 zuzuordnen und deshalb 2012 und 2013 umzusetzen. „Eine Schließung steht derzeit nicht an“, antwortete Dieter Alber, der Leiter des Baurechtsamts. „Wenn der Betrieb so weitergeführt wird wie bisher, dann sehe ich keine Probleme.“ Auf Rückfrage von Walter Bauer, ob es denn möglich sei, die Nutzung des Veranstaltungssaals zu begrenzen, sodass ihn beispielsweise nur noch 100 statt 200 Personen nutzen könnten, antwortete Klaus Heim: „Nutzungsbeschränkungen sind aus meiner Sicht baurechtlich nicht mehr möglich.“ Im Gegensatz zu Alber äußerte Heim, der die Vorlage erarbeitet hat, jedoch Bedenken, ob der Verwaltung noch ausreichend Zeit bliebe, um ein Nutzungskonzept zu erstellen.

„Die Aussagen von Herrn Alber stehen nicht im Widerspruch zur Vorlage“, erklärte OB Dönig-Poppensieker am Mittwoch auf Nachfrage. Die Brandschutzgutachter geben zwar nach ihren Rundgängen einen Termin vor, bis zu dem die Vorgaben umgesetzt worden müssen, da man sonst das Gebäude schließen müsse. Angesichts der Fülle der städtischen Gebäude, in denen der Brandschutz ertüchtigt werden muss, sei es jedoch vertretbar, wenn man diesen Termin überschreite. „Wichtig ist, dass die Stadtverwaltung ohne schuldhafte Verzögerung arbeitet“, sagte die OB.

Ein Nutzungskonzept zu erarbeiten, während nebenher bereits die Ausschreibung für die Umbauarbeiten läuft, lehnte Heim in der Sitzung ab. „Mir wäre es lieber, wir hätten im Voraus ein Konzept“, meinte er. Mehrheitlich beschloss der Ausschuss, von der Verwaltung ein solches erarbeiten zu lassen, bevor man die Vorlage weiter behandelt.