Der vorbeugende Brandschutz an Baudenkmälern ist für alle Beteiligten eine Herausforderung. Foto: Mierendorf

Wenn Denkmalschutz, vorbeugender Brandschutz und Eigentümerinteressen aufeinandertreffen.

Stuttgart - Regelmäßig knirscht es im Gebälk, wenn Denkmalschutz, vorbeugender Brandschutz und Eigentümerinteressen aufeinandertreffen. „Insbesondere sogenannte Sonderbauvorschriften wie die Versammlungsstättenverordnung bergen große Konflikte, wenn es darum geht, historische Gebäude diesen neuen Vorgaben anzupassen”, so der Architekt Gerd Geburtig in seinem im Fraunhofer IRB Verlag erschienenen Buch „Brandschutz im Baudenkmal”.

Das liegt nach Ansicht des Architekten und Prüfingenieurs für Brandschutz vor allem daran, weil die bestehende Substanz entweder nicht den Anforderungen entspricht oder zumindest häufig keine den aktuellen Prüfnormen, Zulassungen oder Prüfzeugnissen entsprechenden Übereinstimmungsnachweise geführt werden können. Ein Grund: viele Aus- und Umbaumaßnahmen scheitern vor allem am fehlenden zweiten Rettungsweg.

Ein Beispiel von vielen: manch ein alter Wasserturm wäre vermutlich schon längst ein kleines Café oder ein Museum, wäre da nicht das Problem mit dem zweiten Rettungsweg. Oft führt im Innern des Turms eine Treppe hinauf, doch im Brandfall wäre das zu wenig. Zwar könnte man theoretisch auch außen noch eine Treppe als zweiten Fluchtweg anbringen, doch hier könnte das Denkmalamt intervenieren, da es sich bei vielen dieser Gebäude um technische Denkmäler handelt. Eine vertrackte Situation.

Für den Architekten Gerd Geburtig ist dies nachvollziebar, denn „eine gedankenlose Anpassung des Denkmals würde zwangsläufig zu irreversiblen Beeinträchtigungen der wertvollen Gebäudesubstanz oder an den vorhandenen Ausstattungen führen”.

Bei der Branddirektion Stuttgart ist Markus Hauser für den vorbeugenden Brandschutz zuständig. Seine Dienststelle führt jedes Jahr rund 180 Brandverhütungsschauen durch, viele auch bei Gebäuden, die unter Denkmalschutz stehen. Zu den größten Herausforderungen im vorbeugenden Brandschutz gehören für die Feuerwehr die Treppenhäuser. Während bei Neubauten ab einer gewissen Höhe nicht brennbare Treppenstufen verbaut werden müssen, findet man in vielen unter Denkmalschutz gestellten Gebäuden noch Holztreppen. Diese stellen neben den oft nicht mehr zeitgemäßen Abschlüssen zu den einzelnen Wohnungen die Feuerwehr vor große Herausforderungen, wenn es wirklich einmal brennen sollte, so der Experte.