Die drei rund 20 Jahre alten japanischen Zierkirschen an der Stirnseite müssen wegen einer Brandschutztreppe gefällt werden. Foto: Werner Kuhnle

Die Stadt Marbach (Kreis Ludwigsburg) muss an der Grundschule eine Rettungstreppe bauen lassen. Dabei erachtet die örtliche Feuerwehr das gar nicht für notwendig.

Der Stadt Marbach pfeift finanziell gesehen aus dem letzten Loch. Insofern ist die geplante Sanierung der örtlichen Grundschule schwer zu stemmen. Noch gewaltiger wird der Kraftakt dadurch, dass am Nebengebäude ein zweiter Rettungsweg realisiert werden muss. „Die Fluchttreppe wird mit allen Nebenarbeiten mindestens 150.000 Euro kosten“, erklärt der Bürgermeister Jan Trost, der darüber nur den Kopf schütteln kann und von einer „Überbürokratisierung beim Brandschutz“ spricht.

 

Pikanterweise war auch die örtliche Feuerwehr zu dem Schluss gekommen, dass man auf die Konstruktion guten Gewissens hätte verzichten können. Im Fall der Fälle hätte die Truppe Kinder oder Lehrer per Drehleiter und Steckleitern aus den Klassenzimmern holen können, berichtet Jan Trost. „Anfahrbarkeit und Aufstellfläche sind uneingeschränkt gegeben“, betont der Rathauschef. „Die Feuerwehr hielt das für machbar und auch nicht für unverantwortlich“, hatte der stellvertretende Bauamtsleiter Markus Kaiser zuvor schon im Gemeinderat erklärt.

Bürgermeister Jan Trost prangert die Überbürokratisierung beim Brandschutz an. Foto: Archiv (Werner Kuhnle)

Jedoch habe sich das Landratsamt in Ludwigsburg in der Sache „gegen uns gestellt und gesagt, man braucht definitiv auch beim Nebengebäude einen zweiten baulichen Rettungsweg“, erläuterte Kaiser. Diesem Urteil müsse man sich beugen und eine Außentreppe bauen. Dafür müssten dann auch die drei Bäume an dieser Stelle weichen.

Bei besagten Gewächsen handelt es sich um japanische Zierkirschen, erklärt Jan Trost. Die Bäume seien rund 20 Jahre alt – und neben den Kosten auch der Ausgangspunkt dafür gewesen, dass die Stadt die Geschichte mit den Rettungswegen überhaupt nochmals eingehender beleuchtet habe.

Ursprünglich hatte die Stadtverwaltung selbst den Plan der teuren Treppe und die Abholzung der drei Bäume eingebracht – um damit den allgemeinen Brandschutzverordnungen gerecht zu werden. Dann kam jedoch der Stein ins Rollen, als der Technische Ausschuss des Gemeinderates diese Lösung „aus Gründen der Verhältnismäßigkeit“ und zum Erhalt der drei Bäume hinterfragte. „Daher betrachtete man die Situation sehr spezifisch und mit der dem Brandschutz angemessenen Sorgfalt“, berichtet der Bürgermeister.

Das Ergebnis war schließlich, dass es auch ohne einen neuen, Extra-Fluchtweg am Gebäude funktionieren müsste. Im Treppenhaus hätte man dann eine Brandmeldeanlage installiert, über die die Feuerwehr direkt alarmiert worden wäre und in spätestens zehn Minuten Gewehr bei Fuß gestanden hätte.

Schwer verdaulich wird die ganze Sache für die Stadt auch dadurch, dass die 150.000 Euro im Prinzip nur wegen zwei Klassenzimmern an der Stirnseite investiert werden müssen. Nur diese zwei Klassen müssten im Falle eines Brandes im Treppenhaus über die Rettungsleitern der Feuerwehr evakuiert werden. Aus allen anderen Räumen können Kinder und Lehrer über die vorhandenen Wegebeziehungen im Gebäude fliehen. Bei besagten zwei Zimmern ist die Krux, dass – zumindest auf dem Papier – innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen nur 15 Personen über Leitern ins Freie klettern können, was bei zwei Klassen und damit bis zu 60 Schülern zu wenig wäre.

So weit die Theorie. Der Bürgermeister gibt nämlich zu bedenken, dass die Außentreppe beispielsweise nach den Vorgaben von vor 20 Jahren nicht benötigt worden wäre. „In einem nahezu ausgeschlossenen Brandfall hätte die Feuerwehr mit Leitern evakuiert“, betont Jan Trost. „Inzwischen ist die Überbürokratisierung beim Brandschutz so, als ob man Gürtel und Hosenträger anziehen würde“, moniert er. Entsprechende Bauvorhaben hätten sich in den vergangenen Jahrzehnten deshalb enorm verteuert.

Trotzdem gibt es aus Sicht des Landratsamt keine pauschale Antwort auf die Frage, ob der Brandschutz entbürokratisiert werden sollte, wie Pressesprecher Andreas Fritz betont. „Grundsätzlich müssen beim Brandschutz Gesundheit und Leben der im Brandfall Betroffenen im Vordergrund stehen“, erklärt er.

Was die Situation am Nebengebäude der Grundschule in Marbach anbelangt, bekräftigt Fritz, dass ein zweiter baulicher Rettungsweg notwendig sei. Wegen der Vielzahl der zu rettenden Personen sei aus der Sicht des Brandschutzberaters eine Rettung über das Fenster mithilfe der Drehleiter nicht ausreichend. „Unabhängig davon ist es letztendlich die Entscheidung der Stadt, welche Maßnahmen in die Genehmigung aufgenommen werden“, betont er. Die Kommune sei die zuständige Baurechtsbehörde.

Bürgermeister Jan Trost steckt jedoch in einer Zwickmühle. Er sieht die teure Treppe und die Abholzung zwar kritisch, gleichzeitig ist er sich bewusst, dass er keinen Sonderweg einschlagen und den Rat des Landratsamtes in den Wind schlagen kann.

Er erklärt das wie folgt: Wenn eine Fachabteilung des Kreishauses in einer Stellungnahme rückmelde, „dass bei einem Brandfall aufgrund der rechtlichen Vorgaben eine Leiterrettung aufgrund der Personenzahl nicht zulässig ist, werden wir keine abweichende Entscheidung treffen“.