Bei dem Brand in einer Behindertenwerkstatt in Titisee-Neustadt kamen am 26. November 2012 insgesamt 13 Behinderte und eine Betreuerin ums Leben. Foto: dpa

Im Fall der Brandkatastrophe von Titisee-Neustadt sind Vorschriften zum Arbeitsschutz missachtet worden. Sie waren aber nicht ursächlich für das verheerende Unglück. Ein menschlicher Fehler löste die Katastrophe aus.

Im Fall der Brandkatastrophe von Titisee-Neustadt sind Vorschriften zum Arbeitsschutz missachtet worden. Sie waren aber nicht ursächlich für das verheerende Unglück. Ein menschlicher Fehler löste die Katastrophe aus.

Freiburg - Die Ermittlungen nach der Brandkatastrophe mit 14 Toten in einer Behindertenwerkstatt in Titisee-Neustadt sind eingestellt worden. Das teilte die Staatsanwaltschaft am Montag in Freiburg mit. Der damalige Leiter der Einrichtung und sein Vorgänger trügen keine Schuld an dem Brand, bei dem am 26. November 2012 insgesamt 13 Behinderte und eine Betreuerin ums Leben gekommen waren. Gegen die beiden Männer wurde unter anderem wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung und fahrlässiger Körperverletzung ermittelt.

Ursache für das Feuer in der Caritas-Werkstatt war nach Angaben der Staatsanwaltschaft ein Bedienungsfehler an einem Gasofen, der in der Werkstatt zum Heizen aufgestellt war. Die ums Leben gekommene Betreuerin hatte den Ermittlern zufolge an der Gasflasche des Ofens wahrscheinlich einen leichten Gasaustritt bemerkt. Beim Versuch, die Flasche zuzudrehen, habe sich der Schraubverschluss gelöst, wodurch das Gas unkontrolliert ausströmen konnte. Der Verschluss hatte ein Linksgewinde, die Betreuerin hatte nach rechts gedreht.

Vorwurf der Fahrlässigkeit stand im Raum

Die beiden Einrichtungsleiter waren in das Visier der Staatsanwaltschaft geraten, weil der Verdacht der Fahrlässigkeit im Raum stand. Beide hätten aber Einweisungen in die Nutzung des Ofens gegeben. Außerdem habe sich eine Betriebsanleitung an dem Gerät befunden.

Gegen Verantwortliche des Werkstattbetreibers Caritas wird nicht ermittelt. Hinweise, dass sich etwa Vorstand, Aufsichtsrat oder Abteilungsleiter pflichtwidrig verhalten haben könnten, gibt es laut Staatsanwaltschaft nicht.

Die abgebrannte Werkstatt wird derzeit renoviert. Sie soll Ende März wiedereröffnet werden.