In dem Haus in Benningen hat es im Oktober gebrannt. Foto: Werner Kuhnle

Mehr als sechs Jahre soll der Täter wegen versuchten Mordes in 13 Fällen hinter Gitter. Das fordert die Staatsanwaltschaft – die Verteidigung sieht das ganz anders.

Nach neun Verhandlungstagen hat die Beweisaufnahme der Schwurgerichtskammer nach Ansicht der Staatsanwaltschaft am Montag die Anklagevorwürfe im Wesentlichen bestätigt. Danach hat ein 53-jähriger Mann absichtlich und geplant eine Kerze auf einem Tisch in seiner Ein-Zimmer-Wohnung in Benningen brennen lassen, aus Ärger darüber, dass ihn die Vermieterin nicht früher aus dem Mietverhältnis gehen lassen wollte. Er selbst verließ die Wohnung und reiste nach Berlin zu einer ehemaligen Freundin.

Der Brand breitete sich rasch aus und überraschte 13 Mitbewohner mitten in der Nacht im Schlaf. Ein aufmerksamer junger Mann alarmierte die Feuerwehr und weckte die Nachbarn rechtzeitig auf, so dass niemand verletzt wurde. „Der Angeklagte hat den Tod der Menschen billigend in Kauf genommen“, sagte der Staatsanwalt in seinem Schlussvortrag und forderte für diesen versuchten Mord in 13 Fällen sowie die schwere Brandstiftung eine Haftstrafe von sechs Jahren und neun Monaten.

Welches Strafmaß fordert die Verteidigung?

Die beiden Anwälte des Angeklagten wiesen den Vorsatz des versuchten Mordes sowie die hohe Strafe entschieden zurück und beantragten stattdessen eine Bewährungsstrafe für „die immense Leichtfertigkeit im Umgang mit Feuer“. Sie hoben die seit Jahrzehnten andauernden psychischen Erkrankungen des Vaters zweier Kinder hervor und betonten in ihren leidenschaftlichen Plädoyers, dass der 53-Jährige sich umgehend der Polizei gestellt hatte, nachdem er von dem Brand hörte.

„Sinnvoll sind Bewährungsauflagen, dass unser Mandant weiterhin in psychiatrischer Behandlung bleibt und seine Medikamente regelmäßig einnimmt“, sagte Rechtsanwalt Holger Bauer in seinem Plädoyer. Der Sachschaden sei von der Versicherung reguliert worden, ein Übergreifen des Brandes sei laut einer Sachverständigen nicht möglich gewesen. An diesem Mittwoch will die Kammer das Urteil verkünden.