Wer glaubt, künftig auf der Arbeit oder auf Firmenevents kiffen zu dürfen, der irrt wohl. Wie Unternehmen aus Baden-Württemberg mit dem Thema Cannabis umgehen.
Die umstrittene, teilweise Legalisierung von Cannabis seit Anfang April stellt Unternehmen in Baden-Württemberg vor neue Herausforderungen. Ist Kiffen am Arbeitsplatz künftig erlaubt? Wir haben bei Firmen im Südwesten nachgefragt, wie der Umgang mit Suchtmitteln wie Alkohol am Arbeitsplatz grundsätzlich geregelt ist und was sich mit der Cannabis-Legalisierung ändert. Die Antworten zusammengefasst:
Bosch
Ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld für die Mitarbeitenden hat laut einer Sprecherin beim Stuttgarter Technologieunternehmen Bosch höchste Priorität. „Die Arbeitsordnung der Robert-Bosch GmbH regelt, dass hochprozentiger Alkohol und der Konsum von Cannabis während der Arbeitszeit und einschließlich der Pausen verboten sind“, sagt eine Unternehmenssprecherin. „An einigen Standorten ist der Konsum von Alkohol komplett verboten“, sagt die Sprecherin.
Mitarbeitende dürften sich auch vor der Arbeitsbeginn oder auf Firmenveranstaltungen nicht durch den Konsum von Cannabis in einen Zustand versetzen, der sie selbst oder andere gefährden kann. Ausgenommen vom strikten Gras-Verbot seien Angestellte, die Cannabis aus gesundheitlichen Gründen aufgrund ärztlicher Verordnung einnehmen. Mit einem Werksarzt und dem Betriebsrat werden Sicherheitskonzepte erarbeitet.
EnBW
Deutschlands drittgrößter Energieversorger EnBW beschäftigt sich eigenen Angaben zufolge intensiv mit der Cannabis-Legalisierung und den damit verbundenen Auswirkungen auf die Mitarbeitenden. „Wir streben eine restriktive Regelung zum Umgang mit Cannabis an“, sagt eine Sprecherin. „Als Unternehmen der systemkritischen Infrastruktur haben wir eine entsprechende Verpflichtung.“ Die Details zum Umgang mit Cannabis am Arbeitsplatz seien zurzeit in Klärung. Es laufen Gespräche mit allen relevanten Gremien, insbesondere den Betriebsräten.
Der Besitz und Konsum illegaler Suchtmittel ist in den Räumlichkeiten und Liegenschaften des Karlsruher Konzerns untersagt. Verstöße unterliegen arbeitsrechtlichen Konsequenzen. Bei Wein und Bier sieht die Sache anders aus: „Es besteht kein generelles Alkoholverbot bei der EnBW“, sagt die Sprecherin. Ein solches könne jedoch in Bereichen mit spezifischen Anforderungen an die Arbeitssicherheit festgelegt werden. Mitarbeitende werden etwa bei Veranstaltungen zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol am Arbeitsplatz sensibilisiert.
Porsche
Beim Thema Kiffen ist der Stuttgarter Autobauer Porsche rigoros. „Durch den Konsum wird die Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt und das Unfallrisiko steigt“, sagt eine Unternehmenssprecherin. „Aus diesem Grund sind die Weitergabe und der Konsum von Cannabis auf dem Porsche-Betriebsgelände untersagt. Auch auf Dienstreisen gilt ein striktes Verbot.“ Verstöße haben zunächst ein Personalgespräch zur Folge.
Im Gesundheitsmanagement setzt Porsche auf Prävention und greift dieses Thema in einer internen Kampagne für Mitarbeiter auf. Diese steht unter dem Motto „Sucht verstehen und vermeiden“. Mit Impulsvorträgen und Austauschformaten sensibilisiert das Unternehmen aus Zuffenhausen seine Mitarbeiter für gesundheitliche und soziale Folgen im Umgang mit verschiedenen Suchtmitteln, wie die Sprecherin erklärt.
Stihl
Marihuana am Arbeitsplatz – das ist auch beim Motorsägen- und Gartengerätehersteller Stihl aus Waiblingen tabu. „Bei Stihl ist die Arbeit ohne Beeinträchtigung durch Cannabis, andere Drogen oder Alkohol anzutreten und bis zum Arbeitsende aufrechtzuerhalten“, sagt eine Unternehmenssprecherin. Hierauf habe das Unternehmen seine Mitarbeitenden im deutschen Stammhaus anlässlich des neuen Cannabisgesetzes nochmals ausdrücklich hingewiesen.
„Die Gesundheit der Mitarbeitenden hat für Stihl höchste Priorität“, sagte die Sprecherin. Das Industrieunternehmen biete eine breite Palette an Maßnahmen zum Gesundheitsschutz an, zum Beispiel Sozialberatung, Raucherentwöhnungs- und Suchtpräventionskurse.
Kärcher
„Wir haben seit der Legalisierung von Cannabis weder interne Anfragen zu dem Thema noch Meldungen zu Vorfällen erhalten“, sagt ein Sprecher des schwäbischen Reinigungs- und Gartengeräteherstellers Kärcher. Aktuell sieht man beim Unternehmen aus Winnenden daher keinen gesonderten Regelungsbedarf über die bestehenden Betriebsvereinbarungen hinaus.
Bei bestimmten Anlässen sei der Konsum von alkoholischen Getränken wie Sekt oder Wein möglich. „Kärcher vertraut dabei seinen Mitarbeitenden, dass sie eigenverantwortlich sicherstellen, sich nicht in einen Zustand der Arbeits- oder Fahruntüchtigkeit zu versetzen“, sagte der Sprecher. Beim Umgang mit Suchtmitteln setzt Kärcher auf Prävention und Beratung durch das firmeneigene Gesundheitszentrum, ein betriebliches Suchthelfer-Netzwerk und geschulte Führungskräfte.
Daimler Truck
Der Konsum von Alkohol oder anderen berauschenden Suchtmitteln während der Arbeitszeit sei beim Nutzfahrzeughersteller Daimler Truck aus Stuttgart untersagt. „Bei Daimler Truck ist das Kiffen während der Arbeitszeit verboten“, teilte ein Sprecher mit. Ein Sprecher von Mercedes-Benz lässt eine entsprechende Anfrage unbeantwortet.
Mahle
Der Autozulieferer Mahle aus Stuttgart verweist auf Anfrage zum Umgang mit der Cannabis-Legalisierung auf eine seit vielen Jahren deutschlandweit gültige Gesamtbetriebsvereinbarung zur Suchtprävention. Ziel der Regelung sei es, die Arbeitssicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten. „In diesem Zusammenhang ist geregelt, dass das Mitbringen von Suchtmitteln nicht zulässig ist“, sagt ein Unternehmenssprecher.
dm
Die Drogeriekette dm mit Sitz in Karlsruhe teilt mit, die Auswirkungen der gesetzlichen Änderungen auf das Arbeitsumfeld und die betrieblichen Regelungen zu prüfen. Beim Konsum von Suchtmitteln nimmt das Unternehmen seine Angestellten in die Pflicht: „Als Arbeitsgemeinschaft setzen wir auf die Eigenverantwortung der Kolleginnen und Kollegen mit dem Ziel einer gelingenden Zusammenarbeit und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen“, sagt Christian Harms, als dm-Geschäftsführer verantwortlich für das Ressort Mitarbeiter. „Ob und inwiefern der nun legalisierte Cannabiskonsum eine Rolle spielen wird, werden wir zunächst beobachten und dann gemeinsam mit den Verantwortlichen entscheiden.“
Lidl und Kaufland
Für die Angestellten der Supermarkt-Ketten Lidl und Kaufland gibt es klare Regeln beim Thema Suchtmittel. „Den Mitarbeitern der Unternehmen der Schwarz Gruppe ist der Genuss von sowie der Handel mit Alkohol und anderen Drogen auf dem Betriebsgelände untersagt“, sagt ein Unternehmenssprecher. Er fügt hinzu: „Zudem ist die Arbeit unter jeglichem Einfluss von Alkohol und anderen Drogen verboten.“ Über diese Verbote werden die Mitarbeitenden informiert – in Betriebsvereinbarungen, Hausordnungen oder Arbeitssicherheitsunterweisungen, die zu Arbeitsbeginn sowie jährlich wiederkehrend durchlaufen werden.
ZF
Beim Autozulieferer ZF ist der Umgang mit Alkohol und anderen Rauschmitteln im Rahmen von Betriebsvereinbarungen klar geregelt, wie das Unternehmen mitteilte. In der Regel gelte ein absolutes Alkohol- und Rauschmittelverbot auf dem Werksgelände. „Dies gilt ungeachtet der teilweisen Legalisierung auch für Cannabis, das trotzdem eine Droge ist“, betont ein Sprecher des Unternehmens aus Friedrichshafen. „Es gibt keine Ausnahmen zu besonderen betrieblichen Anlässen“, sagte der ZF-Sprecher weiter.