Das Ermittlungsverfahren gegen Boris Palmer ist eingestellt. Foto: imago images/ULMER

Die Staatsanwalt Tübingen stellt die Ermittlungen gegen Boris Palmer ein. Der Tübinger OB hatte auf Facebook mit Aussagen über Ex-VfB-Profi Dennis Aogo für Aufsehen gesorgt.

Tübingen - Das Ermittlungsverfahren gegen den Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer wegen einer Äußerung auf Facebook über den Fußballer Dennis Aogo ist eingestellt worden. Nach einer umfassenden rechtlichen Prüfung liege eine Strafbarkeit wegen Volksverhetzung nicht vor, teilte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Tübingen am Donnerstag mit.

Kritik oder Diskussionsbeiträge dürften auch polemisch, pointiert oder überspitzt vorgebracht werden, hieß es zur Begründung. In der Äußerung Palmers liege weder ein „Aufstacheln zum Hass“ noch ein „Angriff auf die Menschenwürde“ im Sinne des Strafgesetzbuches.

Sogenanntes N-Wort benutzt

Es habe insgesamt drei Strafanzeigen wegen Volksverhetzung und Beleidigung gegen Palmer gegeben. Der Betroffene selbst habe keinen Strafantrag gestellt, hieß es. Da Beleidigungen nur auf Antrag des Verletzten verfolgt würden, sei der Kommentar Palmers nicht auf eine ehrverletzende Beleidigung geprüft worden.

Palmer hatte Anfang Mai in einem Beitrag über den früheren Nationalspieler Aogo, der einen nigerianischen Vater hat, das sogenannte N-Wort benutzt. Mit diesem Begriff wird heute eine früher in Deutschland gebräuchliche rassistische Bezeichnung für Schwarze umschrieben. Gegen Palmer läuft deshalb inzwischen ein Parteiausschlussverfahren. Palmer betonte damals, seine Äußerung sei ironisch gemeint gewesen.