Bloggerin Bonnie Strange entschuldigt sich vor Gericht und bietet eine Spende an. Foto: dpa

Beim Einkaufen in einer Berliner Modekette hatte Bonnie Strange einen Verkäufer beleidigt. Dieser zieht vor Gericht und fordert Schmerzensgeld. Strange entschuldigt ihr Verhalten mit ihrer Schwangerschaft. Das Urteil fällt Mitte April.

Düsseldorf - Die Bloggerin Bonnie Strange hat sich für die Beleidigung eines Verkäufers einer Modekette in Berlin entschuldigt. Sie habe sich zu unschönen Äußerungen hinreißen lassen. Zugleich bot die 32-Jährige dem Landgericht Düsseldorf am Mittwoch an, dafür 3000 Euro für wohltätige Zwecke zu zahlen.

Nach ihrer Darstellung war sie im Dezember 2017 mit einer Freundin shoppen und hatte mehrere Kleidungsstücke, an denen sie interessiert war, auf den Boden des Ladens gelegt. Dies habe der Verkäufer gesehen und sie aufgefordert, die Sachen aufzuheben. Zu ihrer Freundin habe sie dann gesagt: „Boah, so ein Arsch.“

Der Verkäufer schien nicht im Gerichtssaal

Daraufhin habe der Verkäufer Strange vom Sicherheitsdienst aus dem Laden werfen lassen. Vor dem Geschäft habe sie dann einige weitere unschöne Dinge über den Verkäufer gesagt, dies aufgenommen und in der Social-Media-App Snapchat veröffentlicht. Sie sei zu dem Zeitpunkt schwanger gewesen und deswegen möglicherweise leichter reizbar, sagte Strange.

Die 32-Jährige hatte bereits eine Unterlassungserklärung abgegeben und sich damit verpflichtet, die Aussagen nicht zu wiederholen. Der Verkäufer war nicht im Gerichtssaal erschienen. Sein Anwalt fordert mindestens 20.000 Euro Schmerzensgeld.

Strange habe emotional überreagiert

Bonnie Strange alias Jana W. soll ihre Fan-Schar nach dem Vorfall zudem aufgefordert haben: „Macht ihn fertig“, wie das Gericht aus der Begründung der Klage mitteilte. Später trat sie in einer Kampagne gegen Hass im Internet auf.

Moderatorin, Bloggerin, Influencerin, Model - Strange zählt zur deutschen Social-Media-Prominenz. Ihr Anwalt Burkhard Benecken sagte, sie sehe ein, dass sie einen großen Fehler gemacht und emotional überreagiert habe. Das Landgericht will in dem Zivilprozess am 17. April eine Entscheidung verkünden.