Peter Dübbers, Enkel des Erbauers des Stuttgarter Hauptbahnhofes, vor dem Oberlandesgericht in Stuttgart. Foto: dpa

Peter Dübbers, Enkel des Bahnhofs-Architekten Paul Bonatz, will den BGH anrufen.

Stuttgart - Der Abriss von Teilen des alten Stuttgarter Hauptbahnhofs wird weiter die Gerichte beschäftigen. Peter Dübbers, der Enkel des Bahnhofs-Architekten Paul Bonatz, will den Bundesgerichtshof anrufen.

Dübbers (71) hatte gegen den Abriss der Bahnhofs-Seitenflügel ein Urheberrechtsverfahren angestrengt. Das Oberlandesgericht Stuttgart (OLG) wies die Klage im Oktober in zweiter Instanz ab. Es gewichtete das Modernisierungsinteresse der Bahn stärker als das Erhaltungsinteresse des Urhebers. Richter Hansjörg Lohrmann sprach damals von einer "relativ knappen Entscheidung". Die Möglichkeit der Revision hatte die 4. Kammer des OLG nicht zugelassen.

Entscheidung könnte noch 2011 fallen

Gegen diese Nichtzulassung legt Dübbers nun vor dem Bundesgerichtshof Beschwerde ein. Dies teilte sein Anwalt, der Kölner Rechtsprofessor Rainer Jacobs, am Dienstag auf Anfrage der Stuttgarter Nachrichten mit. Die Frist zur Einreichung der Beschwerde endet in dieser Woche.

Die Bahn AG hatte im August für ihr Projekt Stuttgart 21, das einen Tiefbahnhof quer zum heutigen Gleisfeld vorsieht, den Nordflügel des alten Bahnhofs abgebrochen. Da Baurecht besteht, darf sie jederzeit auch den Südflügel abreißen. Dies soll angeblich Ende 2011 geschehen. Sollte Dübbers' Beschwerde vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe stattgegeben werden, könnte eine Entscheidung noch 2011 fallen. "Wir hoffen, dass sie rechtzeitig ergeht", sagt Rainer Jacobs.