Ute Vogt und Reinhard Möhrle besichtigen das Kleinspielfeld der Vogelsangschule. Foto: Martin Stollberg

Auf ihrer Bolzplatztour besucht Ute Vogt auch die Vogelsangschule im Westen. Hier gab es anfangs Bedenken, mittlerweile aber kaum mehr Probleme.

S-West - Als Jugendlicher im Stuttgarter Westen einen Platz zu finden, auf dem man kicken kann, ist eine echte Herausforderung. Gerade einmal drei offizielle Bolzplätze gibt es – am Moltke- und am Herderplatz sowie an der Elisabethenanlage. Umso mehr freuen sich die Hobby-Fußballspieler darüber, dass mittlerweile auch Schulen ihre Höfe geöffnet lassen, um ihnen Zutritt außerhalb der Unterrichtszeit zu gewähren.

Die Vogelsangschule, die sich aus Sorge um zu viel Lärm und Vandalismus lange gegen die Schulhoföffnung sträubte, hat die SPD-Bundestagsabgeordnete Ute Vogt vergangene Woche besucht. Es war eine Station auf ihrer zweitägigen Besichtigungstour durchs Stadtgebiet zu problematischen Bolzplätzen und Kleinspielfeldern. Zu letzteren gehört auch der Hof der Vogelsangschule, vor dessen Öffnung es seitens der Schulleitung und einiger Anwohner Bedenken gab. „Nach einer Testphase gibt es mittlerweile kaum Beschwerden mehr“, sagt Arne Braun, stellvertretender Regierungssprecher und Grünen-Bezirksbeirat. Als Mitglied der Initiative Rossbollengässle hat er zusammen mit anderen Nachbarn den Schließdienst für den Schulhof der Vogelsangschule übernommen.

Defizit im Westen

So ist die Testphase, die 2010 begonnen hat, nahtlos in den Normalzustand übergegangen. Sonntags bleibt der Platz zu, ansonsten können die Jugendlichen an den Nachmittagen, auch in den Ferien, das Kleinspielfeld nutzen. Dennoch bleiben Bolzplätze Mangelware. „Wir haben ein großes Defizit im Westen“, sagt der Bezirksvorsteher Reinhard Möhrle. Auch rechtlich besteht ein Problem, denn es gibt keine gesetzliche Regelung, die es Jugendlichen ab 14 Jahren ermöglicht, in einem angemessenen Umfang Bolzplätze zu nutzen. Juristisch gesehen ist das Lachen oder Rufen eines 13-Jährigen nämlich kein Lärm, gleiche Geräusche aus dem Mund eines 15-Jährigen aber schon. Denn während die Handhabung bezüglich des Spiellärms bei jungen Menschen bis 14 Jahren mittlerweile geregelt ist und gegen den so genannten Kinderlärm nur noch schwerlich vor Gericht gezogen werden kann, kicken Jugendliche gesetzlich ungeregelt.

„Ein Unding“, findet Ute Vogt, die Mitglied des Umweltausschusses ist und gegen diese Gesetzeslücke etwas unternehmen möchte. Wie das aussehen könnte, hat sie bei ihrem Besuch auf dem Schulhof im Westen erläutert. „Ein Ansatz wäre, Bolzplätze auf Bundesebene in die Sportanlagenlärmschutzordnung aufzunehmen“, so Vogt. „Allerdings ist die Bundesregierung, wie sie ist, und zu einem schnellen Erfolg wird dies wohl nicht führen.“

Eine gesetzliche Regelung ist dringend notwendig

Der andere Ansatz der SPD-Bundestagsabgeordneten setzt auf Länderebene an. „Man könnte die Bolzplätze in die Freizeitlärmverordnung aufnehmen.“ In beiden Fällen wäre eine Art Sozialbonus notwendig, der drei bis fünf Dezibel ermöglicht. „Dies würde immer noch einen ausreichenden Lärmschutz der Anwohner gewährleisten“, sagt Vogt.

Als nächstes möchte Ute Vogt auf die grün-rote Landesregierung zugehen. Sie hofft darauf, dass sie auf offene Ohren stößt. „Wir brauchen ein gesetzliche Regelung, die allen Seiten gerecht wird“, betont sie, „denn ohne reicht oft ein Anwohner, der sich beschwert, um einen Bolzplatz dicht zu machen.“ Und das kann sich eine Stadt wie Stuttgart und speziell auch ein Stadtbezirk wie der Westen nicht leisten. Denn Spielflächen sind in städtischen Gebieten immer ein rares Gut.