An diesem Montag tritt in Bönnigheim (Kreis Ludwigsburg) erstmals der neugewählte Gemeinderat zusammen. Nicht dabei sein wird Tobias Schifferer. Der Jungwengerter darf dem Gremium nicht angehören, obwohl er gewählt wurde. Wie das sein kann?
Es hört sich wie eine Farce an: Ein junger Unternehmer will sich in seiner Heimatstadt im Gemeinderat engagieren, wird auch gewählt, darf dann aber nicht Teil des Gremiums werden, weil sein Lebensmittelpunkt nicht in der Stadt liegen soll. So ist es in Bönnigheim passiert. Tobias Schifferer, 31 Jahre alt und selbstständiger Wengerter, liegt seine Heimatstadt am Herzen. Er ist in Bönnigheim aufgewachsen und dort verwurzelt, aber das reicht ebenso wenig wie die 1899 Stimmen, die er bei der Kommunalwahl auf sich vereinen konnte – immerhin Platz 3 unter allen Kandidaten. Wenn sich an diesem Montag der Gemeinderat der Stadt konstituiert, fehlt Schifferer. Statt ihm wird dann ein Ersatzkandidat ins Gremium einziehen.
Die meiste Zeit verbringt Schifferer als Selbstständiger in seinem Betrieb, der auf Bönnigheimer Gemarkung an der Grenze zu Erligheim liegt. Er wohnt aber mit seiner Familie in Erligheim. „Ich habe mich genau aus diesem Grund selbst nicht nach vorne gedrängt für die Gemeinderatswahl in Bönnigheim“, sagt Schifferer.
Erst als man ihm versicherte, dass es kein Problem sei, dass er in Erligheim wohne, sei er bereit gewesen, sich einzubringen. Als Selbstständiger mit wenig Freizeit und Familie überlege man sich genau, wo man Zeit investiert. Für Schifferer war es dann aber trotzdem selbstverständlich, sich in den Dienst seiner Heimatstadt zu stellen und Wahlkampf zu machen. „Ich bin für eine gute Durchmischung alters- und berufsmäßig im Gemeinderat. Daher bin ich gerne angetreten und hab auch mit Engagement für Stimmen geworben“, sagt Schifferer. Und das Ganze auch mit Erfolg bei den Wählern.
Landratsamt: Zulassung war korrekt
Umso größer ist bei dem Familienvater nun die Enttäuschung. Anders als der Gemeindewahlausschuss, der aus Vertretern aus der Stadt und der Verwaltung besteht, hat das Landratsamt nämlich Anstoß daran genommen, dass Schifferer nur sein Weingut auf Bönnigheimer Gemarkung hat. Der Einwand kam freilich erst nach der Wahl. „Das hat mich echt geärgert, vor allem weil es vorab geheißen hatte, dass es kein Problem sei“, sagt Schifferer.
„Herr Schifferer war in Bönnigheim gemeldet und wurde daher richtigerweise zur Wahl zugelassen“, sagt Franziska Schuster vom Landratsamt. Nach der Wahl hätten sich bei der Stadt Bönnigheim Anhaltspunkte ergeben, „die es erforderlich machten zu hinterfragen, ob Bönnigheim tatsächlich der Hauptwohnsitz von Herrn Schifferer ist“. Das sei nicht der Fall, deshalb ende damit das Gemeinderatsmandat Schifferers. Laut Landratsamt gebe es keinen Spielraum in der Sache, und das Landratsamt habe auch keine Entscheidung getroffen, sondern sei lediglich beratend der Stadt behilflich gewesen. Von der Stadt kam auch nach mehrmaliger Anfrage dieser Zeitung keine Rückmeldung zu dem ganzen Vorgang.
Ehrenamt als Stadtrat nun für immer erledigt
Die Folge ist nun, dass ein Ersatzkandidat bei der konstituierenden Sitzung den Platz von Schifferer einnimmt. Der Doch-nicht-Stadtrat möchte eigentlich nicht viel Aufhebens machen, aber für die Wähler tue es im leid. All jene, die ihm ihre Stimme gegeben hätten, seien damit vor den Kopf gestoßen. Der Wengerter erkennt an, dass die Einschätzung des Landratsamts rein rechtlich wahrscheinlich korrekt ist. Nachvollziehen kann er aber nicht, warum in seinem Fall im Nachhinein anders entschieden wurde als vorab, obwohl alle Umstände bekannt gewesen seien. Schifferers ganz persönlich Konsequenz ist, dass er fortan kein ähnliches Ehrenamt mehr anstreben wird. „Damit ist die Geschichte für mich durch“, sagt er.
Um den Konflikt nicht auszubreiten habe er beschlossen, sich offiziell in Erligheim mit Erstwohnsitz anzumelden. So sei die Sache nun eindeutig und ein Ersatzkandidat kann nachrücken. Das letzte was er wolle, sei nämlich, seiner Heimatstadt Schaden zuzufügen.
Wer in den Gemeinderat einziehen darf
Wählbar
Laut Landratsamt Ludwigsburg ist derjenige in den Gemeinderat einer Gemeinde wählbar, der in der Gemeinde wohnt. Bei mehreren Wohnsitzen ist der Hauptwohnsitz ausschlaggebend für die Wählbarkeit.
Prüfung
Vor der Wahl prüft allein die Kommune, in dem Fall die Stadt Bönnigheim und nicht das Landratsamt, ob die Wahlvorschläge zur Gemeinderatswahl zugelassen werden können. Die Überprüfung , ob ein Gemeinderatsmandat ausgeübt werden kann oder darf, obliegt ausschließlich der Gemeinde, sagt das Landratsamt.