Für Sicherheit, Gesundheit und zum Schutz historischer Gebäude und Fachwerkhäuser: In Kommunen im Kreis Esslingen dürfen Silvesterknaller nur sehr eingeschränkt gezündet werden.
In einigen Städten im Kreis Esslingen gibt es Zonen, in denen nicht geböllert werden darf. Hier ist die Silvesterknallerei unerwünscht:
Die Burg ist tabu, ebenso die Altstadt. Die Stadt Esslingen verweist auf ein Bundesgesetz vom 1. Oktober 2009, das das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen untersagt. Auch bei besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen wie etwa historischen Fachwerkhäusern darf nicht geschossen werden. Ein Feuerwerksverbot gibt es in der Altstadt und auf der Burg sowie bei den genannten Einrichtungen im gesamten Stadtgebiet. Der Zutritt zum Kanonenbuckel, zur Burgstaffel und zum Seilergang werde aus Sicherheitsgründen gesperrt, teilt Marcel Meier vom städtischen Pressereferat mit.
Höheres Risiko durch Alkohol
Auch in Nürtingen darf in der Nähe des Krankenhauses auf dem Säer sowie sämtlichen Alten- und Pflegeheimen in der Kernstadt und den Ortsteilen nicht geböllert werden. Aufgrund der möglichen Brandgefahr durch Feuerwerkskörper bestehe zudem ein Verbot für den Innenstadtbereich mit seiner historischen Bausubstanz wie auch für das Fachwerkgebäudeensemble im Bereich des Lindenplatzes in Oberensingen, teilt der Rathaussprecher Clint Metzger mit.
Negative Erfahrungen mit dem Silvesterfeuerwerk, etwa mit Blick auf ein erhöhtes Müllaufkommen, Verletzungen durch unsachgemäße Handhabung, Brände oder Schäden, habe es in Plochingen bisher keine gegeben, sagt der Sprecher der Stadtverwaltung, Michael Mikolajczak. Damit das so bleibt, gelte in der Innenstadt mit ihren denkmalgeschützten Fachwerkgebäuden und in publikumsstarken Zonen wie dem Bahnhofsbereich an Silvester ein Feuerwerksverbot: „Die Gefahr geht insbesondere von einem leichtfertigen Umgang mit Feuerwerkskörpern aus, der häufig durch Alkoholkonsum begünstigt wird und ein erhebliches Risiko für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellt.“
Bußgelder drohen bei Nichtbeachtung
Auch in der Kirchheimer Altstadt ist das Zündeln mit Feuerwerk untersagt. Außerhalb der City besteht an Silvester zudem innerhalb des Alleenrings sowie in unmittelbarer Nähe von Fachwerkgebäuden ebenfalls ein Abbrennverbot. Neben Sicherheit und Gesundheit gehe es auch um den Schutz und Erhalt unwiederbringlicher historischer Bausubstanz, teilt die Stadtverwaltung mit. Verstöße gegen das Feuerwerksverbot stellten eine Ordnungswidrigkeit dar und könnten mit einem Bußgeld geahndet werden.