Einer der Angeklagten hatte Geld mit einer geraubten EC-Karte abgehoben. Foto: dpa

In Böblingen und Sindelfingen begehen ein 24-Jähriger und ein 27-Jähriger mehrere Straftaten, darunter Erpressung und Körperverletzung. Ins Gefängnis müssen sie nicht.

Im dritten Anlauf hat die 18. Große Strafkammer am Landgericht Stuttgart einen Raubprozess gegen zwei Männer im Alter von 24 und 27 Jahren kurz vor Weihnachten abgeschlossen. Das Gericht verurteilte die beiden zu jeweils zweijährigen Bewährungsstrafen und entsprach damit den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte für beide Angeklagten eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten als ausreichend erachtet.

 

Beim ersten Anlauf vor gut einem Jahr hatte sich herausgestellt, dass der 24-Jährige offenbar seit knapp zehn Jahren Drogen konsumiert und statt einer Gefängnisstrafe möglicherweise auch eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt infrage gekommen wäre. Deshalb hatte die Kammer für den erneuten Prozess einen Gutachter eingeschaltet. Beim zweiten Anlauf im Mai 2025 verhinderte eine längere Erkrankung die Fortführung. Verurteilt wurden beide Angeklagten wegen versuchter besonders schwerer räuberischer Erpressung und gefährlicher Körperverletzung, der 27-Jährige zudem wegen Raubes und Computerbetrugs.

Angeklagten drohten Discobesucher, ihm den Kopf abzuschneiden

Die Kammer sah es als erwiesen an, dass die beiden Angeklagten im Januar oder Februar vergangenen Jahres einen Bekannten, den sie in einer Diskothek in Böblingen kennengelernt hatten, bedroht und von ihm gefordert hatten, ihnen entweder ein Auto oder dessen Verkaufserlös von 35 000 Euro zu übergeben. Der Bekannte hatte ihnen an einem alkoholseligen Abend erklärt, er werde das Auto verkaufen – tatsächlich hatte er dies aber nie vor, zumal es ihm auch nicht gehörte. Die beiden Angeklagten bedrohten ihr Opfer mit einem Messer und kündigten an, ihm den Kopf abzuschneiden. Letztlich übergab er den beiden Männern 1000 Euro, die er sich von seiner Mutter geliehen hatte.

Wenige Tage später trafen sich die beiden Angeklagten erneut mit dem Mann – angeblich, um ihm die 1000 Euro zurückzugeben. Tatsächlich erschienen sie jedoch mit einer Frau und stiegen zu dritt mit dem Mann in dessen Auto. Dort forderten sie von ihm die fehlenden 34 000 Euro und bedrohten ihn mit einer goldenen Schreckschusspistole. Zudem erklärten sie, dass sie ein Messer dabei hätten. Nachdem der Mann ihnen kein Geld geben konnte, schlugen sie mit Fäusten und einem Stemmeisen auf ihn ein und fügten ihm so eine Platzwunde am Kopf und eine Schädelprellung zu. Als es dem Mann gelang, das Auto zu starten, flohen die Angeklagten und die Frau aus dem Wagen.

Betrunkener sagt Geheimnummer seiner EC-Karte laut vor sich her

Den zweiten Tatvorwurf des Raubes und Computerbetrugs hatte der 27-jährige Angeklagte über seinen Verteidiger eingeräumt. Er hatte gestanden, im Mai vergangenen Jahres einem betrunkenen Mann in Sindelfingen um einige Geldscheine erleichtert zu haben. Der Mann hatte vor einem Geldautomaten gestanden, um Bargeld abzuheben. Dabei habe er andauernd laut die Geheimnummer seiner EC-Karte vor sich hingesagt. Der 27-Jährige habe das mitbekommen und den Mann daraufhin an die Wand gedrückt und ihm die Karte aus der Jackentasche gezogen. Anschließend habe er mit der EC-Karte des betrunkenen Mannes an einem Geldautomaten 265 Euro abgehoben.

Bei der Urteilsfindung berücksichtigen die Richter, dass der Angeklagte an dem Abend deutlich angetrunken und enthemmt war, da er zwischen 20 Uhr und 3 Uhr fünf bis sechs Gläser Jacky-Cola und vier Schnäpse getrunken hatte. Positiv fiel auch ins Gewicht, dass sich der 27-Jährige beim Opfer und dem Eigentümer der Bankkarte entschuldigt und ihnen 1800 Euro als Wiedergutmachung bezahlt hatte. Auch bei dem 24-Jährigen sahen die Richter eine positive Entwicklung, da dieser mittlerweile eine Ausbildung zur Fachkraft für Lagerlogistik macht und die Probezeit überstanden hat.