Auch die zweite Sporthalle der Gottlieb-Daimler-Schule, die gerade erst für Flüchtlinge vorbereitet wurde, reicht nicht aus, um alle Neuankömmlinge unterzubringen. Foto: factum/Bach

Mangels Containern und Räumen sucht das Landratsamt nach Alternativen – und ist in Kommunen fündig geworden, wo es mehrere Stadthallen gibt aber bislang noch keine Gemeinschaftsunterkünfte.

Böblingen - Seine fünf großen Sporthallen der Berufsschulen hat der Kreis bereits als Notunterkunft für Flüchtlingen umgebaut. Auch in der Sporthalle des Eschenried-Gymnasiums, die der Stadt Sindelfingen gehört, wohnen Asylbewerber. Dennoch reichen die Kapazitäten nicht aus. Der Landrat hat die Oberbürgermeister und Bürgermeister schon mehrfach darauf hingewiesen, dass „die Notunterbringung in kommunalen Hallen unausweichlich erscheint“. Nun wird geprüft, ob sich diese Gebäude in Jettingen, Steinenbronn, Waldenbuch und Weissach dafür eignen. „Wir sind bestrebt, diese kommunalen Hallen nur für den unbedingt notwendigen Zeitraum zu nutzen“, schreibt der Landrat in einem Brief an die Rathauschefs im Kreis.

Container können nicht rechtzeitig beschafft werden

Leider sei es nicht gelungen, gemeinsam mit den Städten und Gemeinden ausreichend Kapazität in regulären Gemeinschaftsunterkünften zu schaffen, steht in dem Brief. Auch die Beschaffung von Containern sei nicht rechtzeitig möglich. „Der Markt ist europaweit praktisch leer gefegt“, erklärt Roland Bernhard. Dennoch setzt das Landratsamt auf diese Unterbringungsform: Eine erste Lieferung von Wohncontainern erreicht den Kreis Ende November, weitere sind für Dezember angekündigt. Allerdings müsse mit Lieferverzögerungen gerechnet werden. Außerdem können auch nicht alle dem Kreis Böblingen zugewiesenen Flüchtlinge in Container untergebracht werden.

Momentan leben rund 2000 Flüchtlinge in Unterkünften des Kreises, weitere 1800 Menschen müssen den Ankündigungen der Landeserstaufnahmestellen (LEA) zufolge bis Jahresende vermutlich noch aufgenommen werden. In Baden-Württemberg sind zunächst die Landkreise verpflichtet, die Personen, die die LEA verlassen, unterzubringen. Diese Erstunterbringung endet mit einer Entscheidung über den Asylantrag oder spätestens nach zwei Jahren. Danach erfolgt die Verteilung auf die Kommunen. „Gerne erwarten wir weiter die Bereitschaft der Städte und Gemeinden zu vorzeitigen Aufnahme in kommunale Unterkünfte“, schreibt der Landrat deshalb. Auch Ideen zur schnellen Realisierung von Wohnraum sind nach wie vor gefragt.

Prioritätenliste mit Kommunen mit mehreren Hallen

Um schnell kommunale Hallen in Notunterkünfte verwandeln zu können, hat das Landratsamt eine Prioritätenliste erstellt. Auf Platz eins stehen die Kommunen, wo es mehrere Hallen gibt, aber keine Gemeinschaftsunterkünfte. Dazu zählen Jettingen, Steinenbronn, Waldenbuch und Weissach. Auf Platz zwei folgen Kommunen mit einer unterdurchschnittlichen Quote von Flüchtlingen und mehreren Hallen. Auf Platz drei stehen die Städte und Gemeinden, wo bislang nur eine Gemeinschaftsunterkunft geplant ist. „Uns ist bewusst, dass wir die dadurch entstehenden Einschränkungen auf ein Minimum reduzieren müssen“, schreibt der Landrat. Je schneller andere Räumen gefunden würden, desto schneller könnten diese Hallen wieder freigegeben werden.