Vor dem Landgericht Stuttgart müssen sich zwei Männer wegen räuberischer Erpressung in Böblingen verantworten. Dabei war auch ein Messer im Spiel gewesen.
Bereits zum zweiten Mal hat vor der 18. Großen Strafkammer des Stuttgarter Landgerichts ein Raubprozess gegen zwei 24 und 26 Jahre alte Männer begonnen, nachdem sich beim ersten Anlauf herausgestellt hatte, dass der 24-Jährige seit knapp zehn Jahren Drogen konsumiert und statt einer Gefängnisstrafe möglicherweise auch die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt in Betracht kommt. Daher hat die Kammer für diesen Prozess einen Gutachter eingeschaltet, der jedoch am ersten Verhandlungstag aus privaten Gründen kurzfristig absagen musste. Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden Angeklagten räuberische Erpressung und gefährliche Körperverletzung vor, dem 26-Jährigen zudem noch Raub und Computerbetrug.
Laut Anklage haben die beiden im Januar oder Februar vergangenen Jahres einen Bekannten, den sie in einer Diskothek in Böblingen kennen gelernt hatten, bedroht und von ihm gefordert, ihnen ein Auto beziehungsweise dessen Verkaufserlös von 35 000 Euro zu übergeben. Der Autofahrer habe ihnen an einem alkoholseligen Abend erklärt, er werde das Auto verkaufen – tatsächlich habe er dies aber nie vorgehabt, zumal es ihm auch nicht gehörte, hieß es in der Anklage. Die Angeklagten sollen ihr Opfer mit einem Messer bedroht und angekündigt haben, ihm den Kopf abzuschneiden. Letztlich habe er den beiden Männern 1000 Euro übergeben, die er sich von seiner Mutter geliehen habe.
26-Jähriger räumt einen Tatvorwurf ein
Wenige Tage später sollen die beiden Angeklagten sich erneut mit dem Mann getroffen haben – angeblich, um ihm die 1000 Euro zurückzugeben. Tatsächlich seien sie jedoch mit einer Frau aufgetaucht und zu dritt zu dem Mann in ein Auto gestiegen. Danach hätten sie die fehlenden 34 000 Euro von ihm gefordert und zur Untermalung der Bedrohung mit einer goldenen Schreckschusspistole herumgefuchtelt. Zudem hätten sie erklärt, sie hätten Messer dabei. Nachdem der Mann ihnen kein Geld geben konnte, sollen sie mit Fäusten und einem Stemmeisen auf ihn eingeschlagen haben, sodass das Opfer eine Platzwunde am Kopf und eine Schädelprellung erlitt. Als es dem Mann gelang, das Auto zu starten, seien die Angeklagten und die Frau geflohen.
Während sich die beiden Angeklagten zu diesem Tatkomplex nicht äußern wollten, räumte der 26-Jährige den zweiten Tatvorwurf des Raubes und Computerbetruges im Mai vergangenen Jahres ein. Er gestand, einem betrunkenen Mann in Sindelfingen, der mit einer fremden EC-Karte Geld aus einem Zigarettenautomaten holen wollte und die Geheimnummer stets vor sich hersagte, an eine Wand gedrückt und ihm die Karte aus der Jackentasche genommen zu haben. Anschließend habe er auf einer Bank 265 Euro abgehoben. „Ich wollte ausprobieren, ob die Nummer tatsächlich stimmt“, erklärte der 26-Jährige.
Das Opfer und der Karteninhaber schrien sich vor der Polizei an
Er sei an dem Abend deutlich angetrunken gewesen, da er zwischen 20 Uhr und 3 Uhr fünf bis sechs Gläser Jackie-Cola und vier Schnäpse getrunken habe. „Ich war enthemmt und bin zufällig auf den Mann gestoßen“, führte der Angeklagte weiter aus. Er betonte zudem, dass ihm diese Tat sehr Leid tue und er den Opfern eine finanzielle Entschädigung zahlen wolle.
Ein Beamter des Polizeireviers Sindelfingen erklärte, die Anzeigenaufnahme mit dem Opfer und dem Inhaber der EC-Karte sei schwierig gewesen, da beide stark alkoholisiert gewesen seien und sich zeitweise gegenseitig angeschrien hätten. Der Kartenbesitzer habe jedoch auf seinem Handy festgestellt, dass mit seiner Karte bei einer Bank im Sterncenter 265 Euro abgehoben worden seien. Eine Kamera habe in dem überwachten Raum eine Videoaufnahme des 26-Jährigen gemacht.
Dieser erklärte zu seiner Person, er sei eine Zeit lang depressiv gewesen, da er zweimal bei Ausbildungen in der Probezeit gekündigt worden sei. Der 24-Jährige berichtete, er habe mit 14 Jahren zu Drogen gegriffen, da sich seine Eltern getrennt hätten und er nicht gewusst habe, wo er hingehöre. Mittlerweile sei er Teil einer Selbsthilfegruppe.
Der Prozess wird am 29. April fortgesetzt, das Urteil soll am 15. Mai verkündet werden.