Das Karlsruher Urteil zur Wahlrechtsreform der Ampel-Koalition wird von zwei Abgeordneten im Kreis Böblingen unterschiedlich interpretiert.
Am Dienstag haben die Bundesverfassungsrichter in Karlsruhe ihr Schlussplädoyer zur Wahlrechtsreform der Ampel-Bundesregierung gehalten. Sie stellten weitere Anforderungen an die Reform, die somit noch einmal nachgebessert werden muss. Die Einordnung des Karlsruher Urteils fällt bei den Abgeordneten im Kreis Böblingen höchst unterschiedlich aus.