Für Brücken wie der Leipziger Straße, die über die Autobahn führen, müssen die Pläne wegen der Verbreiterung der A 81 noch genauer ausgearbeitet werden. Foto: factum/Granville

Das Land widerspricht dem Bund, dass es beim Lärmschutz nur noch einiger Detailpläne bedürfe. Die Frage ist, wer die laufenden Kosten übernimmt.

Böblingen/Sindelfingen - Der Besuch des Staatssekretärs aus dem Bundesverkehrsministerium, Norbert Barthle (CDU), in der vergangenen Woche in Sindelfingen hat die Frage aufgeworfen, wer

künftig für die Unterhaltskosten des A-81-Deckels aufkommt. „Das ist bis jetzt noch nicht endgültig geklärt“, sagt Edgar Neumann, der Sprecher des Verkehrsministerium des Landes. Barthle war vom CDU-Landtagsabgeordneten Paul Nemeth eingeladen worden, um über den Stand der Planungen zu informieren, und hatte zugesichert, dass der Bund zu der bereits im Jahr 2009 getroffenen mündlichen Finanzierungsvereinbarung stehe. Die Instandhaltungskosten sind darin aber nicht enthalten. Der Bundesrechnungshof beharre darauf, dass sie von den Kommunen zu tragen seien, erklärte Edgar Neumann. Beziffert worden ist der Unterhalt noch nicht. Die jährliche Belastung dürfte aber eine sechsstellige Summe sein.

Die Pläne für den 850 Meter langen Autobahndeckel zwischen den Anschlussstellen Böblingen-Sindelfingen und Sindelfingen-Ost waren laut Jürgen Holzwarth, dem leitenden Baudirektor im Regierungspräsidium Stuttgart, bereits 2009 vom Bundesrechnungshof geprüft worden. „Er monierte, dass der Deckel nicht nötig sei“, sagt Holzwarth, die geplanten Lärmschutzwände seien ausreichend. Doch hatten die Städte und die Initiative Leise A 81 auf den Deckel gepocht und der Bund war zu dem Kompromiss bereit gewesen, die Kosten für 400 Meter zu übernehmen. Der Bund hatte damals die Unterhaltskosten übernehmen wollen. Bei einer neuerlichen Prüfung des insgesamt 69 Millionen Euro teurern Vorhabens hatte der Bundesrechnungshof das jedoch gerügt. „Zuletzt war das kein Thema mehr“, sagt Holzwarth und versteht die ganze Aufregung nicht.

Bundesrechnungshof: Wir prüfen noch

Das Verkehrsministerium in Stuttgart aber weist darauf hin: „Der Bundesrechnungshof hat in seiner Prüfungsmitteilung nicht akzeptiert, dass die Unterhaltung für die Gesamtlänge des Deckels aus der Bundeskasse bezahlt wird.“ In Berlin müsse nun entschieden werden, ob sich der Bund darüber hinwegsetzt und in Kauf nehme, dass er sich vom Bundesrechnungshof dafür Kritik einhandele. „Aber offenbar spielt das Bundesministerium auf Zeit und möchte sich möglicherweise über die Landtagswahl in Baden-Württemberg hinweg retten“, meint Neumann. Der Bundesverkehrsminister gab keine Stellungnahme ab. Der Bundesrechnungshof äußerte sich dazu nicht näher, sagte nur, dass das Prüfverfahren noch im Gange sei.

„Auf die Kosten der Überdeckelung müssen für den Unterhalt während der Lebensdauer eines solchen Bauwerks mindestens 60 Prozent draufgeschlagen werden“, sagt Holzwarth, „wenn nicht sogar 100 Prozent.“ Denn die Tunnelausstattung müsse in der Regel nach 30 Jahren komplett erneuert werden. Über diesen Kostenaufwand liegen aber offenbar noch keine genauen Berechnungen vor. „Diese Kosten sind Teil der Finanzierungsvereinbarung, der Bund trägt sie“, sagt der Landrat Roland Bernhard. „An uns ist diesbezüglich noch niemand herangetreten“, ist vom Sindelfinger Rathauschef Bernd Vöhringer zu hören, deshalb könne er dazu nichts sagen. Es dauere aber schon viel zu lange. Die Städte seien vor drei Jahren gedrängt worden, sich zu etwaigen Mehrkosten zu äußern: „Unser Beitrag ist nicht gedeckelt.“ Die Pläne liegen seitdem in Berlin.

Planfestellung soll im Mai oder Juni beginnen

Die Verzögerung, die nun offenbar die Detailplanung verursacht, kritisiert auch das Verkehrsministerium in Stuttgart. Zur Verbreiterung der A 81 auf sechs Fahrspuren mit jeweils einem Standstreifen müssen die Brückenbauwerke angepasst werden. „Möglicherweise wird eines abgerissen“, sagt der Ministeriumssprecher Neumann. Nachdem der Bund bereits im vergangenen Oktober grünes Licht für die Entwürfe gegeben hatte, sollte das Planfeststellungsverfahren bis spätestens März beginnen. Holzwarth hofft, dass dies nun im Mai oder Juni der Fall sein wird.