Im Maschinenhaus des Restmüllheizkraftwerks wird die Fernwärmeversorgung gesteuert Foto: factum/Weise

Einen Sturm der Entrüstung haben in Böblingen die zum 1. August gültigen, höheren Fernwärmepreise entfacht. In der Stadt werden rund 8500 Haushalte mit Fernwärme versorgt.

Böblingen - Einen Sturm der Entrüstung haben in Böblingen die zum 1. August gültigen, höheren Fernwärmepreise entfacht. „Zuerst haben viele gar nicht gemerkt, was da auf sie zukommt“, sagt Peter Aue von der Interessengemeinschaft Fernwärme. Viele der Rechnungen seien an Hausgemeinschaften gegangen oder Wohnungsbaugesellschaften, die den einzelnen Mietern erst allmählich die Erhöhung mitteilten. Manche Betroffene der rund 8500 Haushalte, die Fernwärme beziehen, hätten sich zunächst auch keine größeren Gedanken gemacht angesichts der Steigerung des Grundpreises von 9,98 Euro pro Kilowattstunde auf 28,82 Euro. Die Erhöhung kann für einen Haushalt jedoch eine Kostensteigerung von mehreren hundert Euro im Jahr bedeuten – je nach dem, wie viel Fernwärme abgerufen werden kann.

Entscheidend ist der Hausanschluss, der festgelegt wurde, um eine Wohnung oder ein Gebäude warm zu bekommen. Der Böblinger Aue zum Beispiel verfügt über eine Anschlussleistung von rund 15 Kilowatt pro Stunde. Dafür ist die Leitung ausgelegt, dieser Wert wird beim Grundpreis berücksichtigt. Mit der Preiserhöhung werde seine Grundgebühr also um 370 Euro auf 540 Euro steigen, hat er errechnet. Für Aue und die Interessengemeinschaft Fernwärme (IGF) – zum harten Kern zählen laut Aue zehn Mitstreiter – ist diese Gebührensteigerung zumindest zu hinterfragen und kaum gerechtfertigt. „Wenn uns gesagt wird, die Leitungen seien alt und müssten ersetzt, wollen wird das im Sinne der Transparenz genau dargelegt bekommen“, erklärt Aue.

Die Stadtwerke indes bieten indes ihren Klienten für 20 Euro eine Energieberatung an, die sie mit fünf Euro bezuschussen. Damit die Verbraucher ihren Anschluss überprüfen lassen können und von einem möglicherweise zu hohen Anschlusswert herunterkommen. Aue überlegt, ob er das Angebot wahrnehmen soll mit dem unabhängigen Berater aus der Energieagentur des Landkreises.