Dass Waffe und Munition getrennt gelagert werden müssen, gehört zu den wichtigsten Regeln. Foto: Archiv

Immer mehr Schusswaffen werden freiwillig abgegeben, offenbar als Folge von Kontrollen.

Böblingen - Im Kreis Böblingen sind in den vergangenen Jahren mehr als 3800 Schusswaffen vernichtet worden. Ihre Besitzer hatten sie freiwillig beim Kampfmittelbeseitigungsdienst abgegeben. Die Bereitschaft zur Trennung von der Schusswaffe ist offenbar eine Folge der seit dem Jahr 2010 gesetzlich vorgeschriebenen Kontrollen von Waffenbesitzern, die dem Landratsamt obliegt. Ende vergangenen Jahres waren alle Waffenscheininhaber im Landkreis mindestens einmal kontrolliert worden. Der nächste Zyklus dürfte deutlich schneller beendet sein, denn die Zahl derjenigen, die Waffenschränke befüllen, ist von 4100 auf 2100 gesunken. Diese Abnahme „ist sehr erfreulich“, sagte der Landrat Roland Bernhard.

Die Kontrolleure sind pensionierte Polizisten

Die Kontrolleure sind pensionierte Polizeibeamte. Sie klingeln unangekündigt. Ihre Hauptaufgabe ist zu prüfen, ob die Waffen vorschriftsgemäß aufbewahrt werden. Vor allem müssen Pistole oder Gewehr getrennt zur Munition gelagert werden, dies in verschlossenen Schränken. Für spezielle Waffenschränke ist eine Ausnahme von dieser Regel erlaubt.

Die schärferen Gesetze sind Folge des Amoklaufs von Winnenden. Im März 2009 hatte der 17-jährige Täter 15 Personen erschossen und elf weitere verletzt. Dies mit einer Waffe seines Vaters, die nicht unter Verschluss aufbewahrt war, sondern im Schlafzimmer lag. Noch immer registrieren die Kontrolleure laut Landratsamt am häufigsten Verstöße gegen die Aufbewahrungspflichten. Die Hauptaufgabe der pensionierten Polizisten sei dabei nicht die Bestrafung, sondern die Aufklärung.

In Zukunft sollen die Kontrolleure sich auf neu hinzugekommene Waffenbesitzer konzentrieren und auf solche, die in der Vergangenheit gegen die Regeln verstoßen haben. Alle anderen werden zwar routinemäßig weiter kontrolliert, aber lediglich durch Stichproben. Das Landratsamt hat eine Informationsbroschüre für Waffenbesitzer herausgegeben, die auch online verfügbar ist. Sie befindet sich unter der Webadresse www.lrabb.de/Waffenrecht.