Kerzen stehen in Köngen, wo eine Mutter Ende 2014 ihre beiden Töchter umgebracht hat. Foto: dpa

Eine 41-Jährige tötet ihre beiden Töchter, weil sie sich an ihrem Mann rächen will. Für diese Tat soll, wenn das Gericht der Staatsanwaltschaft folgt, die Frau aus Köngen nun lebenslang in Haft.

Stuttgart - Im Prozess um den doppelten Kindsmord von Köngen hat die Staatsanwaltschaft für die angeklagte Mutter eine lebenslange Haftstrafe gefordert. Die 41-Jährige habe ihre beiden wehrlosen Töchter Ende 2014 geplant und heimtückisch ermordet, sagte der Staatsanwalt am Mittwoch im Landgericht Stuttgart.

„Ich bitte um Vergebung“, sagte die Angeklagte. Und ihr Anwalt bat das Gericht, die „tiefe Verzweiflung“ strafmildernd zu berücksichtigen, in der sich seine Mandantin zur Tatzeit aus Trennungsangst befunden habe. Das Urteil wird am Montag gesprochen.

Nachdem ihr Ehemann mit Trennung drohte, habe sich die Angeklagte mit dem Tod der sieben und zehn Jahre alten Mädchen an ihrem Mann rächen wollen, legte der Staatsanwalt dar.

"Ich hatte Angst ohne Ende, sie zu verlieren"

Verletzungen, mit denen sie sich angeblich selbst das Leben nehmen wollte, hätten nie zum Tode geführt. „Sie wünschte sich zwar, ihren Kindern zu folgen, wollte es aber nicht in letzter Konsequenz.“ Die Familie sei ihr Ein und Alles gewesen, hielt der Verteidiger entgegen. „Ich hatte Angst ohne Ende, sie zu verlieren“, sagte die Angeklagte.

Die 41-Jährige hatte bereits direkt nach der Tat Anfang November eingeräumt, ihre Töchter getötet zu haben. „Es tut mir so leid. Ich kann ohne meine Töchter nicht leben“, soll ihr erster Satz zu Nachbarn in Köngen bei Esslingen gewesen sein. Ihr Mann habe sich trennen wollen und sie habe befürchtet, dass er die Kinder mitnehmen würde.

Gutachter hält Frau für schuldfähig

Der psychiatrische Gutachter hält die Frau kam zu keinem eindeutigen Schluss: prinzipiell sei nicht auzuschließen, dass die Frau vermindert schuldfähig sei. Eine krankhafte Störung zur Tatzeit sei nicht zu erkennen. „Was mit ihr am Tattag los war, weiß ich aber nicht“, sagte der Experte. Es blieben ungewöhnlich viele Fragen offen, „die ich für mich einfach nicht aufgelöst bekomme“. Wie tief verzweifelt war die 41-Jährige? Wollte sie in erster Linie sich selbst töten und die Kinder mitnehmen? Oder wollte sie vor allem die Kinder töten, damit ihr Ehemann sie nicht haben konnte?

Der Fachmann sagte, dass er nur selten ein derart offenes Gutachten ausstelle. Ausschließen könne er nur, dass die Angeklagte zur Tatzeit schwer psychisch krank oder depressiv war. Von der Empfehlung der Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik sei er „weit entfernt“.