Das Ehepaar lebte 30 Jahre lang in Australien – bis die Frau die Scheidung wollte. Foto: Marijan Murat/dpa

Der Angeklagte, der für die Tat eigens aus Australien angereist war, erzählt sein Leben – von der Geburt an und wieder zurück.

Sindelfingen - Nach inzwischen drei Stunden ist der Angeklagte im Jahr 1991 angelangt. Er erzählt, dass seine Tochter von einer Schlange träumte. Nebenbei erfährt das Gericht, dass im australischen Sydney die Läden vor Weihnachten bis Mitternacht geöffnet haben. Die Staatsanwältin unterdrückt unübersehbar ein Gähnen. Vom Verteidiger Stefan Holoch ist schwer zu sagen, ob er eingenickt ist. Er weiß, was alle im Saal erwartet.

Der Angeklagte steht wegen Mordes vor dem Landgericht Stuttgart. Nicht einmal Holoch leugnet seine Schuld. Der Anwalt hat nur eine mildere Strafe als lebenslänglich gefordert, unter anderem, weil sein Mandant „so einen Stuss verzapft“. Er sei unzurechnungsfähig. Ein Psychiater hatte gegenteilig geurteilt. Mithin ist unstrittig, dass der 50-Jährige im November 2018 in Sindelfingen seine Frau erstochen hat, auf offener Straße, vor Zeugen. Laut der Staatsanwaltschaft war das Motiv Habgier. Seine Frau wollte die Scheidung. Ihr hätten aus 30 Jahren Ehe in Australien rund 1,5 Millionen Euro Zugewinnausgleich zugestanden. Dieses Gesetz vergleicht der Angeklagte wieder einmal mit den Rassismusgesetzen der Nazis und argumentiert, Widerstand sei Pflicht, wenn Recht zu Unrecht werde. Er fordert Freispruch wegen Notwehr.

Dem Angeklagte muss klar sein, dass kein Gericht seinem Argument folgt

Ihm muss klar sein, dass kein Gericht eines demokratischen Staates diesem Argument folgen wird. Der Mann ist Physiker. Verwandte wie der Gerichtspsychiater beurteilen ihn als hoch intelligent. Mit „Stuss“ hatte Holoch nicht gemeint, was der Angeklagte an diesem Prozesstag vorträgt. Eigentlich sollte an diesem Tag das Urteil verkündet werden, aber der Angeklagte hat das letzte Wort, und die Strafprozessordnung kennt keine Möglichkeit, ihn zu stoppen. Es ist sein Recht, von seiner Geburt über die seiner Kinder bis zur Weihnachtsfeier 2017 zu berichten – und wieder zurück. „Habe ich schon von den Haferflocken erzählt?“, fragt er. Dann tut er eben dies. Am Nachmittag gibt der Richter Norbert Winkelmann bekannt, dass heute kein Urteil mehr gesprochen werden könne. Am 18. Juli ist ein neuer Termin dafür vereinbart – womöglich. „Wir hoffen, dass er diesen Tag nicht auch noch brauchen wird“, sagt Winkelmann.