Familienangehörige hatten die Polizei verständigt. Foto: IMAGO/Herrmann Agenturfotografie

Eine 72-Jährige war im Februar tot aufgefunden worden. Ihr Ehemann soll sie in der gemeinsamen Wohnung in Esslingen getötet haben. Nun beginnt der Prozess.

Der Fall sorgte für Aufsehen: Im Februar diesen Jahres soll ein zum Tatzeitpunkt 72-Jähriger in Esslingen seine gleichaltrige Ehefrau getötet haben. Der Prozess gegen den Senior beginnt nun vor dem Landgericht Stuttgart.

 

Vor der ersten Strafkammer soll geklärt werden, ob der Mann tatsächlich die Schuld am Tod seiner Ehefrau trägt. Laut Pressestelle des Landgerichts wird dem nun 73-Jährigen zur Last gelegt, am Montag, 24. Februar, in der gemeinsamen Wohnung in Esslingen zunächst auf den Brustkorb, den Kopf und andere Körperteile seiner Ehefrau eingeschlagen zu haben. Auch von Tritten ist die Rede.

Prozess wegen mutmaßlicher Tötung der Ehefrau: Die Anklage gegen den 73-Jährigen lautet auf Totschlag. Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa

Danach soll der Mann die Frau mit einem Cuttermesser so schwer am Hals verletzt haben, dass die 72-Jährige verblutete. Ein Cuttermesser ist ein Schneidewerkzeug mit einer sehr scharfen, einziehbaren Klinge, das normalerweise zum Zerteilen von Material wie Papier, Stoff oder Karton verwendet wird.

Vorwurf im Esslinger Tötungsdelikt lautet auf Totschlag

Der Tatvorwurf lautet laut Pressestelle des Landgerichts auf Totschlag. Der Prozess beginnt am Mittwoch, 3. September. Fünf weitere Verhandlungstage sind angesetzt. Das Urteil wird nach jetziger Planung Ende Oktober erwartet.

Laut Polizeibericht hatten sich an jenem Montagnachmittag, 24. Februar, gegen 15.20 Uhr Angehörige über den Notruf gemeldet. Sie berichteten am Telefon von Streitigkeiten zwischen ihren Eltern an deren Wohnanschrift. Angegeben wurde auch, dass die Mutter bedroht werde.

Unmittelbar nach dem Tötungsdelikt hatte die Polizei bereits von einer „familieninternen Tat“ gesprochen. Eine Einwirkung Dritter sei nicht zu erkennen gewesen. Foto: Peter Kneffel/dpa

Vor Ort fanden Einsatzkräfte die Ehefrau leblos vor, der Ehemann hatte lebensgefährliche Verletzungen. Ein Notarzt stellte den Tod der Frau fest. Der Mann wurde von Rettungskräften noch in der Wohnung versorgt und danach in eine Klinik gebracht. Schon unmittelbar nach der Tat sprach die Polizei von einer „familieninternen Tat“. Hinweise auf eine Beteiligung Dritter habe es nicht gegeben. Das mutmaßliche Tatwerkzeug, ein Messer, konnte in der Wohnung sichergestellt werden.

Mann wurde in ein Justizvollzugskrankenhaus gebracht

Vier Tage später, am Freitag, 28. Februar, wurde der Beschuldigte auf Antrag der Staatsanwaltschaft Stuttgart der Haftrichterin des dortigen Amtsgerichtes vorgeführt, die Untersuchungshaft anordnete. Der Mann, der sich mittlerweile nicht mehr in Lebensgefahr befunden hatte, wurde am Montag, 3. März, in ein Justizvollzugskrankenhaus gebracht. Zuvor war er in der Klinik stationär behandelt worden.

Sechs Verhandlungstage sind vor dem Landgericht Stuttgart im Prozess wegen der mutmaßlichen Tötung der Ehefrau angesetzt. Foto: Bernd Weißbrod/dpa

Das Rätseln über die Hintergründe der Tat dauert weiter an. Gerhard Jaudas, Pressesprecher des auch für den Landkreis Esslingen zuständigen Polizeipräsidiums Reutlingen, hatte im Nachgang des Tötungsdeliktes auf Nachfrage unserer Zeitung von einem Verbrechen wohl in Folge eines „Familienzwists“ gesprochen. Dafür spreche auch, dass die Angehörigen beim Absetzen des Notrufs von Streitigkeiten zwischen den Eltern berichtet hätten. Genauen Aufschluss über die Hintergründe wird aber wohl erst der Prozess vor dem Schwurgericht des Landgerichts Stuttgart bringen.