Eine Verfolgungsjagd zwischen mehreren Männern hat vor dem Stuttgarter Landgericht am Dienstag eine zentrale Rolle eingenommen. Im Prozess geht es um einen blutigen Bandenstreit in Plochingen.
Plochingen/Stuttgart - Zwei Zeugen haben am Dienstag etwas Licht in die Geschehnisse des 13. Februar dieses Jahres gebracht. Wie berichtet, hatte es in der Stadt Plochingen aufgrund einer blutigen Auseinandersetzung zwischen mehreren Männern einen Großeinsatz der Polizei mit Spezialkräften gegeben. Auch Schüsse fielen. Bereits seit Anfang Oktober müssen sich drei junge Männer vor der 2. Großen Strafkammer des Stuttgarter Landgerichts verantworten. Ihnen wird unter anderem gemeinschaftlicher versuchter Totschlag beziehungsweise die Anstiftung dazu vorgeworfen.
Zwei der Zeugen, die am Dienstag gehört wurden, arbeiten in der Nähe des Tatorts. Eine Zeugin schilderte, sie habe an jenem Donnerstag im Februar gegen 16.20 Uhr zwei junge Männer auf dem Parkplatz ihres Arbeitgebers bemerkt. Diese hätten „verlottert“ ausgesehen, weshalb die Ältere sich gedacht habe: „Was treibt sich hier schon wieder für Gesocks rum?“ Man habe schon öfter mit zwielichtigen Gestalten zu tun gehabt, die auf dem Parkplatz geraucht und Unrat hinterlassen hätten. „Es kam mir so vor, als hätten sie sich so positioniert, dass sie beide Einfahrten zum Parkplatz beobachten konnten.“
Sie beschrieb die Männer als dunkel gekleidet und mit Kapuzen auf dem Kopf. Die ältere Zeugin habe die beiden schätzungsweise fünf bis zehn Minuten beobachtet, bevor sie ein Stockwerk höher in Richtung Toilette gegangen sei. „Als ich wieder kam, haben mir meine Mitarbeiterinnen erzählt, ich hätte richtig was verpasst“, erinnerte sich die Frau.
Kleidung wird relevant
Ihre Kollegin, die einige Jahre jünger ist, gab zunächst an, sich an den Tag im Februar gar nicht mehr erinnern zu können. Nachdem die Vorsitzende Richterin dies angezweifelt hatte, berichtete die Zeugin dann doch, was sie am Tattag beobachtet hatte. Auch sie habe zunächst die beiden Männer auf dem Parkplatz gesehen. „Ich dachte, die gucken vielleicht nach den Ratten“, sagte sie. Wenig später habe sie mit einer weiteren Kollegin in einem anderen Raum gearbeitet. Diese habe ihr erzählt, dass ein Mann mit einer Waffe am Fenster vorbeigerannt sei. „Ich habe dann drei Männer gesehen, die zwei anderen hinterhergerannt sind“, so die jüngere Zeugin. Der Vordere der Verfolger habe eine Waffe in der Hand gehabt. Zunächst beschrieb sie die drei Verfolger als dunkel gekleidet, die beiden anderen Männer als „normal angezogen“, also mit Jeans und unauffälligen Oberteilen bekleidet. Ihrer Aussage bei der Polizei sei jedoch zu entnehmen, so hielt ihr die Richterin vor, dass der Mann mit der Waffe unter anderem eine olivgrüne Reißverschlussjacke getragen habe und etwas dicker gewesen sei.
Ob es sich bei den zwei Männern auf dem Parkplatz um die gleichen Männer gehandelt hat, die an der Verfolgung beteiligt waren, konnte keiner der Zeugen beantworten. Es sei einfach alles zu schnell gegangen, sagte eine der Zeuginnen. Einer der Verteidiger stellte daraufhin einen Beweisantrag. Es solle überprüft werden, ob sein Mandant, der zur Tatzeit 21 Jahre alt war, an dem Tag tatsächlich einen schwarzen Kapuzenpullover getragen habe, wie von Zeugen behauptet wird. Sein Mandant war bei der vermeintlichen Vergeltungsaktion unter Bandenmitgliedern selbst durch Messerstiche und einen Durchschuss des rechten Oberschenkels schwer verletzt worden.
Angeklagter öffnet sich
Einer der weiteren Anwälte hatte angekündigt, sein Mandant werde eine Aussage machen – allerdings nicht zur Tat, sondern nur zu seinem Lebenslauf, wie am Dienstag seitens der Verteidigung erklärt wurde. Bis dahin hatte sich der 20-Jährige ausgeschwiegen, entschloss sich aber nun doch, scheinbar gut gelaunt aus seinem Leben zu berichten. Er habe eine schöne Kindheit gehabt, sei ein Kind voll Energie gewesen, sagte der Angeklagte. Daraus hätten über die Jahre viele Verletzungen resultiert, da er als Kind oft gestürzt sei. Zwei kurz aufeinander folgende Unfälle beim Klettern – zwei gebrochene Ellenbogen, ein gebrochenes Handgelenk sowie Frakturen in einem Daumen und in der Schulter – hätten dazu geführt, dass er die siebte Klasse der Realschule habe wiederholen müssen.
Relativ kurz danach habe er ein renitentes Verhalten entwickelt, weshalb er der Schule verwiesen worden sei. Es habe unter anderem „Ausschreitungen mit anderen Schülern“ gegeben. Auch von drei anderen Realschulen im Landkreis Esslingen sei er eigenen Angaben zufolge aufgrund seines Fehlverhaltens „geflogen“, ehe er schließlich doch seinen Abschluss geschafft habe. Der Angeklagte sitzt seit Februar in Untersuchungshaft, musste die Lehre unterbrechen. Sein Ausbildungsbetrieb habe ihn jedoch freigestellt, sodass er im Falle seiner Freilassung seine Lehre fortsetzen könne.
Der Prozess wird am Montag, 16. November, um 9 Uhr fortgesetzt. Dann werden weitere Zeugen gehört.