Die Aktenordner von Dietrich Kuntz füllen längst Büro und Keller. Foto: Faltin

Kein Bürger ist in der Lage, seinen Bescheid zu kontrollieren: Haus & Grund und der Bund der Steuerzahler üben daran schon lange Zeit heftige Kritik. In Blumberg führt der Abwasserrebell Dietrich Kuntz seit Jahrzehnten Prozesse gegen die Stadt.

Blumberg/Stuttgart - Es ist vielleicht ein anrüchiges Wortspiel, aber ein wahres: Die Kommunen sind verpflichtet, die „Geschäfte“ ihrer Bürger zu entsorgen – aber sie dürfen selbst kein Geschäft damit machen. Im Gegensatz zu Trinkwasser oder Strom müssen Abwassergebühren so kalkuliert sein, dass kein Gewinn übrig bleibt. Sollte einmal ein Überschuss anfallen, muss er an die Bürger zurückgezahlt werden.

Doch genau wegen dieses Punktes gibt es in Blumberg im Schwarzwald-Baar-Kreis richtig Zoff – und das eigentlich seit Jahrzehnten. Seinen ersten Antrag, die Abwassergebühren zu senken, hat Dietrich Kuntz bereits 1976 gestellt. Damals war er noch FDP-Stadtrat; seit den 1990er-Jahren prozessiert er gegen die Stadt und hat mehrfach Recht bekommen. Sein größter Coup: 2010 sorgte seine Klage beim Verwaltungsgerichtshof dafür, dass in Baden-Württemberg flächendeckend die gesplittete Abwassergebühr eingeführt wurde. Sie trennt nach Schmutz- und Regenwasser und macht die Gebühr gerechter, wenn auch nicht für alle billiger.

Der heute 74-Jährige, früher als freier Versicherungskaufmann tätig, hat sich in die Materie hineingewühlt, Aktenordner füllen Büro und Keller. Und Kuntz hat eine klare Haltung zu den Abwassergebühren im Land: „Alle Kommunen verlangen zu hohe Gebühren“, sagt er. Dafür gebe es mehrere Gründe. Erstens würden hohe kalkulatorische Zinsen angesetzt, obwohl man Kredite derzeit für ein Prozent bekomme. Zweitens seien zumindest früher in vielen Kommunen die Kosten für das Regenwasser von öffentlichen Straßen auf alle umgelegt worden. Und drittens würden die Über- und Unterdeckungen nicht korrekt verrechnet. Für 2000 Haushalte hat Kuntz schon Verfahren durchgezogen oder war daran beteiligt – nicht nur in Blumberg. Unbestritten hat er viel erreicht durch seinen nimmermüden Kampf.

Kuntz liegt schon mit dem vierten Bürgermeister im Clinch

Markus Keller, der Bürgermeister von Blumberg, würde dem womöglich nicht einmal widersprechen. Aber er versteht nicht, warum Kuntz nicht irgendwann aufhört zu klagen. Mittlerweile, sagt er, sei die Blumberger Gebührensatzung die bestgeprüfte in ganz Deutschland – die Gemeindeprüfanstalt habe es sogar abgelehnt, sie nochmals zu kontrollieren. Die Kalkulation wurde an ein Spezialbüro ausgelagert, stets würden die realen Zinsen zugrundegelegt, und da die Abwasserentsorgung als Eigenbetrieb geführt werde, sei es auch nicht möglich, einen angeblichen Gewinn unbemerkt in den städtischen Haushalt zu überführen: „Da würde ich mich persönlich strafbar machen.“ Keller ist seit dem Beginn der Querelen der vierte Bürgermeister in Blumberg, mit allen habe Kuntz im Clinch gelegen: „Die waren doch nicht alle Rindviecher“, sagt Keller.

Die Details dieser Auseinandersetzung versteht kein Normalsterblicher mehr – und das ist auch das grundsätzliche Problem bei den Abwassergebühren in Baden-Württemberg. Kaum ein Bürger ist in der Lage, die Kalkulation zu prüfen. Selbst die Gemeinderäte, die die Gebühren beschließen, müssen den Experten vertrauen.

Schwer ist das auch, weil ein Vergleich mit anderen Gemeinden kaum möglich ist. Eine Großstadt wie Stuttgart benötigt im Verhältnis zur Einwohnerzahl ein viel kleineres Rohrnetz, weil die Menschen nahe beieinander wohnen. Die Stadt Blumberg mit gut 10 000 Einwohnern hat 14 Teilorte und damit ein sehr langes Kanalnetz. Zudem wurden wegen der Höhenunterschiede zwei Kläranlagen gebaut. Aus diesen Gründen liege Blumberg mit 3,28 Euro pro Kubikmeter Schmutzwasser klar über dem Landesschnitt von 1,95 Euro.

Bund der Steuerzahler fordert Einschreiten der Politik

Proteste der Bürger bleiben deshalb fast überall aus. Dennoch steht Dietrich Kuntz nicht allein mit seiner Kritik. Der Hauseigentümerverband Haus & Grund hat vor kurzem ebenfalls Zweifel angemeldet. „Die Strukturunterschiede sind keine ausreichende Erklärung für die enormen Preisdifferenzen“, sagte der Haus & Grund-Präsident Kai H. Warnecke. Und er fügte hinzu: „Die Gründe für die hohen Kosten müssen analysiert und benannt werden.“

Sehr aktiv in diesem Thema ist auch der nordrhein-westfälische Bund der Steuerzahler. Erst vor wenigen Tagen sagte deren Vorsitzender Heinz Wirz: Kalkulatorische Abschreibungen und Zinsen machten teilweise zwei Drittel der Gesamtgebühren aus, und manche Kommunen rechneten noch immer – allerdings gerichtlich als rechtmäßig anerkannt – mit 6,5 Prozent Zinsen. Wirz mahnt deshalb die Kommunen, realistische Zinsen anzusetzen, und er nimmt die Politik in die Pflicht: „Ein solches Desinteresse einer Landesregierung an der wichtigsten kommunalen Abgabe ist nicht mehr hinzunehmen.“

Eine regelmäßige Prüfung der Gebühren gibt es in Baden-Württemberg nicht. Die Widerspruchsbehörde, das Landratsamt, muss die Satzungen nicht genehmigen und prüft nur, wenn es Einsprüche gibt oder Unklarheiten entdeckt werden. Das sei politisch so gewollt, sagt Alexis von Komorowski, der Hauptgeschäftsführer des Landkreistags – die Kommunen arbeiteten schließlich autonom.

Dietrich Kuntz lehnt Anfragen aus weiteren Kommunen längst ab. „Ich bin der Sache eigentlich überdrüssig“, meint er. Markus Keller hält dies aber für ein Lippenbekenntnis: „ Warum legt er dann gegen jeden Bescheid wieder Widerspruch ein?“