Reumütig: Iris Ripsam. Foto: Laurence Chaperon

Das wiederholte Benutzen eines Behindertenparkplatzes hat der Stuttgarter CDU-Stadträtin Iris Ripsam heftige Kritik eingetragen. Auch seitens ihrer Parteikollegen. Jetzt folgt ihre Entschuldigung.

Stuttgart - Nach unserer Berichterstattung über das illegale Parkverhalten von CDU-Stadträtin Iris Ripsam hat diese sich am Freitag öffentlich entschuldigt. „Ich habe einen Fehler begangen, indem ich am 17. Dezember einen nicht genutzten Parkplatz für Behinderte im 2. Untergeschoss der Tiefgarage Eberhardstraße mangels eines anderen Parkplatzes genutzt habe“, schrieb die 59-Jährige in einem Brief an die Redaktion.

Die Sprecherin des Jugendhilfeausschusses kam damit einer Aufforderung der CDU-Gemeinderatsfraktion zuvor. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Philipp Hill hatte namens der Fraktion eine Entschuldigung als dringend geboten angesehen. In einer Stellungnahme schrieb Hill am Freitag: „Die CDU Gemeinderatsfraktion hat kein Verständnis für das Verhalten und die inhaltliche Begründung von Frau Stadträtin Iris Ripsam. Es ist inakzeptabel, dass Verkehrsteilnehmer selber entscheiden, ob ein Behindertenparkplatz für Behinderte geeignet ist oder nicht und ihr Fahrzeug ohne entsprechende Berechtigung darauf abstellen. Behindertenparkplätze sind reserviert für Personen mit einer entsprechenden Parkberechtigung. Wir begrüßen, dass Frau Stadträtin Ripsam selbst eine öffentlich Stellungnahme zu diesem Vorfall abgeben hat, in der Sie sich für ihr Verhalten entschuldigt.“

„Ich werde diesen Parkplatz nicht mehr nutzen“

Ripsam erklärte: „Selbstverständlich rechtfertigt das Fehlen von ausreichend Parkplätzen nicht das Parken auf Behindertenparkplätzen. Ich werde in Zukunft diesen Parkplatz nicht mehr nutzen und bei fehlenden Parkmöglichkeiten für Dauermieter des Parkhauses bei der Betreibergesellschaft um Zuweisung eines Parkplatzes bitten.“ Auch bisher habe sie Behindertenparkplätze außerhalb und innerhalb des Parkhauses, „bis auf den genannten Parkplatz in wenigen absoluten Ausnahmefällen, nicht genutzt“. Ripsam fügte hinzu: „Ich bedauere den Vorfall sehr. Diejenigen, die ich mit meinem fehlerhaften Verhalten verärgert habe, bitte ich aufrichtig um Verzeihung.“

Angesprochen auf ihr Parkverhalten hatte Ripsam ursprünglich erklärt, der betreffende Behindertenparkplatz sei so schmal, „da kommt kein Rollstuhlfahrer raus“. Bei Leserinnen und Lesern hat das Verhalten der Stadträtin scharfe Kritik hervorgerufen. Eine Sprecherin der Stadt erklärte auf Anfrage: „Der Sachverhalt ist uns nicht bekannt, da es sich um einen privaten Parkplatz handelt. Generell gilt: Ein Behindertenparkplatz ist ein Behindertenparkplatz. Das gelte auch im nichtöffentlichen Raum. Leider werden Behindertenparkplätze aber zu oft von nichtberechtigten Autofahrern genutzt, die ein Bußgeld billigend in Kauf nehmen.“

Ripsam ist in der Tat kein Einzelfall. In diesem Jahr wurden in der Landeshauptstadt mehr als 7300 Verstöße registriert, die mit einem Bußgeld von je 35 Euro geahndet werden. CDU-Stadtrat Hill, der selbst Rollstuhlfahrer ist, bestätigt aus seinem persönlichen Erleben, dass Behindertenparkplätze von Unberechtigten benutzt werden. „Es passiert ab und zu, nach meinem Eindruck aber nicht in extremer Form“, sagte er unserer Zeitung.