Wer sich für die Forderung nach mehr Klimaschutz auf Straßen festklebt, wie am Montag in Stuttgart, muss danach dafür bezahlen. Und das oft doppelt. Denn zur strafrechtlichen Aufarbeitung kommt eine Rechnung von der Polizei.
Eineinhalb Stunden sitzen sie am Montagabend auf der Charlottenstraße. Mit einer Hand auf dem Asphalt festgeklebt. Vor sich hupende Autofahrer, Polizei und Feuerwehr. Neben sich Schaulustige, die filmen, diskutieren, höhnische Rufe hinüberschleudern zu den vier Aktivisten der Letzten Generation, die den Feierabendverkehr lahm legen, um mehr Klimaschutz zu fordern.
Während der Umgang zwischen Einsatzkräften und Blockierern wie immer höflich und professionell abläuft, kann mancher Zaungast seinen Zorn kaum zurückhalten. „Geht arbeiten“, ruft ein Jugendlicher und hält im Vorbeigehen seine Handykamera genau vor die Gesichter. „Hoffentlich müsst ihr bezahlen, bis ihr schwarz werdet“, brüllt ein anderer unter Gelächter, während einzelne Passanten den Klima-Aktivisten aber auch Beifall spenden. Die bleiben ruhig, versuchen gelegentlich mit Ansprachen, die Umstehenden aufzufordern, sich selbst für den Klimaschutz einzusetzen.
Sie wissen, dass sie angezeigt werden. Nötigung lautet der Vorwurf, und diverse Beteiligte erscheinen immer wieder vor Gericht. Dort gibt es meist Geldstrafen, doch inzwischen wurden auch schon vereinzelt Haftstrafen verhängt. Das ist aber nicht alles. Denn tatsächlich kommt oft noch eine weitere Folge hinzu. „Wir prüfen im Einzelfall, welche Kosten wir in Rechnung stellen können“, sagt eine Sprecherin der Stuttgarter Polizei. Unmittelbarer Zwang – etwa beim Wegtragen – Polizeigewahrsam, Transport: all das kann berechnet werden. Die Feuerwehr allerdings nicht, wenn sie wie am Montag von der Polizei zur Amtshilfe gerufen wird.
Zuletzt landeten drei Aktivisten im Juli für sieben Stunden im Gewahrsam. Das ist allerdings die Ausnahme. „Demonstranten schauen auch, wie weit sie gehen“, heißt es bei der Polizei. Immer wieder steht einer deshalb freiwillig auf, wenn er nicht festgeklebt ist – auch, um weitere Maßnahmen zu vermeiden, die am Ende teuer werden können.
Unterschiede zwischen den Bundesländern
Was da in Rechnung gestellt wird, regelt in Baden-Württemberg eine Gebührenverordnung des Innenministeriums. In der Regel handelt es sich pro angefangener halben Stunde und pro Einsatzkraft um einen Betrag von 36 Euro plus Umsatzsteuer. Der „Aufenthalt in einer Gewahrsamseinrichtung“ schlägt pro zwölf Stunden mit 190 Euro zu Buche. Da können schnell erhebliche Summen zusammenkommen.
Die Lage ist in den einzelnen Bundesländern allerdings sehr unterschiedlich. „Bei einer Blockade in Hessen haben wir zu viert eine Rechnung von über 2800 Euro bekommen“, sagt einer der Aktivisten. In Berlin habe Wegtragen gut 240 Euro gekostet, in Stuttgart gebe es ebenfalls Rechnungen, anderswo werde nichts berechnet. Die rechtlichen Grundlagen seien insgesamt strittig, man habe selbst nicht überall Klarheit. Bezahlen müsse jeder selbst: „Wir haben dafür keine Kasse.“ Es sei allerdings möglich, über Crowdfunding oder Spendenaktionen Unterstützung zu suchen oder Widerspruch einzulegen.
Das Verhältnis zu den Einsatzkräften in Stuttgart bezeichnen die Aktivisten als „professionell“ – und nennen einen Grund: „Wir wollen ja selbst Chaos vermeiden.“ Allerdings das klimabedingte, nicht das auf den Straßen.