Tempoüberwachung an der A 8 bei Stuttgart: Nur 53 Prozent der Sünder werden angezeigt. Foto: Max Kovalenko

Der vierte Blitzanlage an der A 8 zwischen Flughafen und Leonberg soll am 25. Mai in Betrieb gehen. Die drei bisherigen Anlagen haben allein im ersten Quartal fast 200.000 Schnellfahrer erwischt. Allerdings wird gerade mal die Hälfte angezeigt.

Der vierte Blitzanlage an der A 8 zwischen Flughafen und Leonberg soll am 25. Mai in Betrieb gehen. Die drei bisherigen Anlagen haben allein im ersten Quartal fast 200.000 Schnellfahrer erwischt. Allerdings wird gerade mal die Hälfte angezeigt.

Stuttgart - Wilfried Schramm, der Leiter der Zentralen Bußgeldstelle des Landes in Karlsruhe, redet nicht lange drumherum: „Wenn ein Fahrzeug mit einem italienischen Kennzeichen geblitzt wird, müssen wir den Vorgang löschen“, sagt er. Der Aufwand, den Fahrer über den offiziellen Dienstweg in Italien ausfindig zumachen, stehe in keinem Verhältnis zu der Geldforderung eines Verwarnungsgeldes.

Oder ein Firmenfahrzeug mit osteuropäischem Kennzeichen – kann man vergessen. „Die Firma würde als Halter vielleicht sogar zahlen“, heißt es bei den Bußgeldfahndern, „doch in Deutschland haftet eben der Fahrer.“ Und wenn man den nicht ermitteln könne, „sind uns klare Grenzen gesetzt“. Mit anderen Worten: Papierkorb.

Den 103.000 Autofahrern, die in den ersten drei Monaten angezeigt werden, weil sie an den stationären Blitzern der Autobahn 8 zwischen Flughafen und Leonberg als Temposünder erwischt wurden, dürfte dieser Rabatt bitter aufstoßen. Sie gehören zu den 53 Prozent, die überhaupt bestraft werden. Tatsächlich wurden bis Anfang April 196.000 Schnellfahrer an den drei Standorten Flughafen, Möhringen und Dreieck Leonberg geblitzt. Es gewittert ohne Ende.

93 000 Temposünder auf der knapp 20 Kilometer langen Autobahnstrecke gehen straffrei aus – gut die Hälfte nur deshalb, weil sie keine deutschen, österreichischen, schweizerischen oder französischen Kennzeichen haben. Denn nur mit diesen Ländern gibt es automatisierte Halteranfragen über das Flensburger Kraftfahrtbundesamt – mit Frankreich eingeschränkt über den Umweg der Polizeiermittlungen, wenn die französischen Sünder mehr als 21 km/h zu schnell waren.

Bußgeld-Chef Schramm glaubt, dass dies verschmerzt werden kann: „In 90 Prozent der Fälle, die wir auf der A 8 bei Stuttgart haben, handelt es sich ohnehin nur um Übertretungen im Verwarnungsgeldbereich“, sagt er. Die Quote der schwereren Verfehlungen von zehn Prozent sei „unterdurchschnittlich“ – an anderen Stellen seien es 25 Prozent. Ganz ungeschoren blieben ausländische Fahrer gleichwohl nicht, betont Schramm: „Die Polizei macht mobile Messungen mit Anhaltekontrollen“, sagt er. Die Sünder müssten dann an Ort und Stelle Sicherheitsleistungen hinterlegen. Auf diese Weise kamen fürs Land auch 1,5 Millionen Euro zusammen.

Die bisher drei Autobahn-Blitzer sind ein einträgliches Geschäft. 103.000 Anzeigen im ersten Quartal lassen erkennen, dass die Prognose von 400.000 Anzeigen im Jahr erreicht wird. Das würde, bei einer durchschnittlichen Strafe von 30 Euro, eine Einnahme von zwölf Millionen Euro für die Landeskasse bedeuten. Ausländische Fahrer spielen da keine Rolle: Wenn in ihrer Heimat grenzüberschreitend vollstreckt wird, dann landet das Bußgeld ohnehin nur in der Kasse des jeweiligen EU-Mitgliedstaates.

Dies ist so in der EU-Vereinbarung festgelegt, nach der seit Oktober 2010 Strafzettel aus dem Ausland auch in Deutschland vollstreckt werden können. Das Bundesamt für Justiz in Bonn entscheidet zentral darüber, ob eine Forderung aus dem Ausland gegen einen deutschen Autofahrer berechtigt ist. Das Geld bleibt dann aber in der Bundeskasse. Große Angst müssen deutsche Sünder aber nur in den Niederlanden haben: Die dortigen Behörden sind die fleißigsten europäischen Vollstrecker.

„Seit Inkrafttreten hat es 22.536 Ersuchen um Anerkennung und Vollstreckung beim Bundesamt gegeben“, sagt Anne Katharina Zimmermann, Sprecherin des übergeordneten Bundesjustizministeriums. Die Niederlande ist mit 98 Prozent der Anfragen absoluter Spitzenreiter. Die restlichen zwei Prozent kommen aus Slowenien, Schweden und Polen. In 61 Prozent der Fälle wird das Bußgeld dann auch vollstreckt.

Die Italiener dagegen haben das Verfahren noch nicht innerstaatlich umgesetzt. Und gehen einen anderen Weg: Italienische Kommunen beauftragen externe Inkassobüros, den Haltern der Fahrzeuge Zahlungsaufforderungen zukommen zu lassen. „Damit soll wohl das Vollstreckungsverfahren gemäß EU-Vereinbarung unterlaufen werden“, klagt der Auto Club Europa (ACE). Damit will man sich offenbar den aufwendigen Rechtsweg sparen – und das Geld in Italien behalten.

Juristen der ACE-Verkehrsrechtabteilung raten daher ab, ohne weiteres eine Überweisung vorzunehmen. Denn nur klein gedruckt wird in dem in Deutsch gefassten Schreiben deutlich, dass es sich um kein reguläres Bußgeld handelt. „Die vorliegende Zahlungsaufforderung stellt noch keine amtliche Zustellung dar, deshalb liegt es im Ermessen des Empfängers, ob er in gütiger Einigung eine Zahlung durchführen möchte.“ Wer aber nicht zahlt, muss wissen: Wer wieder nach Italien fährt, könnte an Ort und Stelle zur Kasse gebeten werden. Die Vollstreckungsverjährung dauert fünf Jahre.

Derweil wird an der A8 auf Höhe der Raststätte Sindelfinger Wald in Richtung Karlsruhe der vierte stationäre Blitzer aufgestellt. Der Betriebsbeginn steht bereits fest: Am Sonntag, 25. Mai. An diesem Tag finden auch die Europawahlen statt . . .