Ein solcher Berechtigungsschein flatterte der Stuttgarter Familie ins Haus – für den kleinen Sohn. Foto: privat

Die Berechtigungsscheine für FFP2-Masken sind den über 60-Jährigen vorbehalten – eigentlich. Jüngst erhielten die Coupons aber auch Kleinkinder. Auch in Stuttgart kam es zu solchen Irrläufern.

Stuttgart - In den Apotheken steigt der Futterneid: Die einen haben ihren Berechtigungsschein für FFP2-Masken noch nicht bekommen, die anderen lösen ihn schon ein, und die dritten haben einen, brauchen ihn aber gar nicht.

Coupons für FFP2-Masken

Aber von vorn. Seit Jahresbeginn haben über 60-Jährige und Risikopatienten Anspruch auf insgesamt zwölf FFP2-Masken. Wer diese in der Apotheke abholen möchte, muss sogenannte Berechtigungsscheine vorzeigen und eine Eigenbeteiligung von zwei Euro pro Sechserpack bezahlen.

Doch nun sind die ersten falsch adressierten Berechtigungsscheine aufgetaucht. „Heute hat mein Sohn Post von der Bundesregierung erhalten“, schreibt Olaf G. im sozialen Netzwerk. Inhalt: Gutscheine für FFP2-Masken. „Der Bengel ist sieben Jahre alt und (abgesehen von pubertären Allüren) frei von Gebrechen.“ Die lachenden Emojis zeugen von Humor.

Zeitlose Vornamen

Der „Bengel“ ist kein Einzelfall. „Unser Enkel Oskar hat vor ein paar Tagen Berechtigungsscheine für FFP2-Masken bekommen. Er ist drei Jahre alt“, schreibt uns eine Stuttgarter Familie. Wenige Tage darauf sei auch Oskars Freund Jakob mit Gutscheinen bedacht worden. In der Diskussion um mögliche Ursachen dieser Irrläufer kursiert eine amüsante Theorie: Die Behörden dürften aus Datenschutzgründen keine Geburtsdaten einholen und entschieden deshalb nach Vornamen. Oskar, Jakob und Friedrich, Emma, Klara und Martha bekommen Gutscheine, während die Großeltern mit Namen aus den Fünfziger-, Sechziger- und Siebzigerjahren – Michael, Thomas und Herbert, Ulrike, Angelika und Beate – als zu jung für FFP2-Masken eingeschätzt werden. Die Krankenkasse, im geschilderten Fall die Barmer, erklärt das Phänomen als eines der Datenselektion: Zu Risikogruppen könnten Personen gehören, die im zweiten Halbjahr 2020 „einmalig eine Diagnose wie Asthma bronchiale hatten“, unabhängig vom Alter und davon, dass der Patient inzwischen wieder gesund sei, heißt es von der Pressestelle.

Die zweite Tranche ist verschickt

Bei der AOK Baden-Württemberg haben rund 1,65 Millionen der über 4,5 Millionen Versicherten einen Anspruch auf die FFP2-Masken. „Wir führen die Datenselektion und Versandorganisation im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums durch. Die Vorgaben – Alter und Vorerkrankungen am Stichtag 15. Dezember 2020 – sind ganz klar“, sagt Pressesprecherin Elisabeth Schöndorf. Die erste Tranche der Berechtigungsscheine sei inzwischen an die Personen der Prioritätsstufe 1 (über-75-Jährige) verschickt worden. Die zweite Lieferung von rund 479 000 Gutscheinen sei am Dienstag an die Anspruchsberechtigten (älter als 70 Jahre oder mit Vorerkrankungen) versendet worden, „die über 60-Jährigen sollen die Gutscheine Anfang Februar bekommen“, sagt Elisabeth Schöndorf. Zurzeit werte man den Verlauf der ersten Versandrunde aus, aber „Hilfsmerkmale wie Vornamen“ hätten „keine Anwendung“ gefunden. Die DAK Gesundheit schließt „Fehler beim Filtern unserer Versichertendaten“ aus.

Sicher ist: Oskar, Jakob und Friedrich bleiben von der Coronamaskerade verschont. Erst mal.