Oben links hat Herr B. gewohnt. Sein Briefkasten ist regelmäßig gut gefüllt – obwohl der ältere Herr seit zweieinhalb Jahren tot ist.Foto:Jürgen Bock Foto:  

Einige Menschen sterben und niemand kümmert sich um den Nachlass. Selbst dann, wenn Vermögen vorhanden ist. In Baden-Württemberg ist die Gefahr, dass das passiert, seit 2015 deutlich gestiegen – mit absurden Folgen.

Stuttgart - Herr B. war ein beliebter Mann in der Nachbarschaft. In dem Haus mit acht Wohnungen in Stuttgart-Zuffenhausen, in dem er seit langem zur Miete gewohnt hat, kannte man ihn gut. Dritter Stock, oben links. Ein freundlicher älterer Herr. Keine Kinder und keine näheren Verwandten, das wussten die Leute um ihn herum, zu denen er Kontakt hatte. Als Herr B. vor zweieinhalb Jahren ins Krankenhaus musste, kam er nicht mehr zurück. Die Menschen im Haus waren traurig über seinen Tod. Jeder dort wusste, dass Herr B. verstorben war.

Inzwischen sind die anderen Mieter im Haus nicht länger nur traurig. Sie registrieren kopfschüttelnd, dass etwas schiefgelaufen sein muss. Denn auch nach zweieinhalb Jahren findet sich Herrn B.s Name noch immer am Briefkasten und am Klingelknopf. Die Möbel stehen unverändert in der Wohnung, so als ob ihr Besitzer morgen zurückkäme. Die Miete wird offensichtlich weiterbezahlt, wahrscheinlich per Dauerauftrag. Doch all das scheint niemanden groß zu kümmern – außer die Hausbewohner.

„Irgendjemand muss die Beerdigung gemacht haben. Aber seither passiert nichts mehr. Die ganze Nachbarschaft fragt sich, was da los ist“, sagt ein Anwohner. Bei einer Frau im selben Haus liegt noch immer der Wohnungsschlüssel, den Herr B. bei ihr für Notfälle deponiert hatte. Notgedrungen lässt sie einmal im Jahr den Schornsteinfeger in die Wohnung. Wohl ist ihr dabei nicht. Sie weiß nicht, wohin mit dem Schlüssel. „Wenn der Briefkasten wieder mal überquillt, holen wir die Post heraus. Manche Briefe haben wir schon zur Bank zurückgebracht und dort die Information hinterlassen, dass der Adressat nicht mehr lebt“, erzählt der Nachbar.

Stuttgart übernimmt 400 Bestattungen jährlich

Die Geschichte klingt bizarr. Sollte man doch annehmen, dass wenigstens der Hausbesitzer aktiv wird, wenn er weiß, dass einer seiner Mieter gestorben ist. Das muss er aber nicht. „Solange das Geld kommt, hat der Vermieter keine zwingende Veranlassung, sich darum zu kümmern. Es gibt keine Residenzpflicht für einen Mieter“, sagt Angelika Brautmeier vom Stuttgarter Mieterverein. Der Eigentümer habe nur die Möglichkeit, bei Gefahr mit der Polizei in eine Wohnung zu gehen. Und im Todesfall träten die Erben automatisch ins Mietverhältnis ein. Die hätten in der Regel natürlich ein Interesse daran, den Vertrag möglichst schnell zu beenden, um die Miete zu sparen. Eventuell wisse ein Hausbesitzer aber gar nicht genau, wie es um den Nachlass und die Zuständigkeiten bestellt sei.

Im Fall in Zuffenhausen lebt die Eigentümerin ein Stück weit weg, eine Hausverwaltung kümmert sich um das Alltägliche. Von dort kommt keine Auskunft. Tätig geworden ist aber trotz Kenntnis des Falls offenbar niemand, denn die Nachbarn betonen, alle Beteiligten seien informiert.

Bleibt die Frage, wer die Beerdigung organisiert hat. Und die ist in diesem Fall schnell beantwortet: die Stadt Stuttgart. „Wir kümmern uns um die Bestattung, wenn niemand da ist, der das tun kann oder will“, sagt Stefan Kinkelin vom Ordnungsamt. Allein in der Landeshauptstadt passiert das rund 400-mal jährlich, Tendenz konstant steigend. Gibt es Angehörige, bekommen sie die Kosten im Nachhinein in Rechnung gestellt. Ist kein Erbe bekannt, muss das Nachlassgericht, das automatisch verständigt wird, entscheiden, was passiert.

Von alleine wird nur noch selten ermittelt

Doch seit 2015 ist es nicht mehr selbstverständlich, dass ein Leben wie das von Herrn B. nach seinem Tod offiziell abgewickelt wird. Bis dahin wurde in vielen Fällen ein Nachlasspfleger eingesetzt, der Verträge kündigte, Erben suchte und Vermögenswerte sicherte. Das war in Baden-Württemberg als einzigem Bundesland neben Bayern verpflichtend. Bis zur Änderung des entsprechenden Landesgesetzes, womit sich der Südwesten dem größten Teil Deutschlands angepasst hat. Begründung damals: Entlastung der Bezirksnotare, die zu diesem Zeitpunkt noch für Nachlassdinge zuständig waren. Seit 2018 sind es nach der Notariatsreform die Amtsgerichte.

In der Folge wird in vielen Fällen einfach nicht mehr ermittelt. „Wenn dem Nachlassgericht weder Anhaltspunkte für potenzielle Erben noch für relevante Vermögenswerte vorliegen, führt dies in der Praxis regelmäßig dazu, dass die Nachlassakte sogleich wieder geschlossen wird“, sagt Bernd Odörfer, Direktor des Amtsgerichts Bad Cannstatt. In solchen Fällen wird dann auch kein Nachlasspfleger bestellt, denn es gibt vermeintlich nichts zu sichern. Das Cannstatter Amtsgericht hat vor kurzem die Akten im Falle des Herrn B. vom früher zuständigen Bezirksnotariat übernommen.

Nur noch Bayern kennt eine Ermittlungspflicht

Die neue Praxis stößt bei vielen Beteiligten auf Kritik. Denn offensichtliche Fehler wie im Falle des Herrn B., wo allein schon die regelmäßige Mietzahlung auf Vermögenswerte schließen lässt, scheinen inzwischen öfter zu passieren. „Seit dem Ende der Ermittlungspflicht geschieht in vielen Fällen nichts mehr, da klafft eine Lücke“, sagt Stefan Kinkelin. Bei der Stadt Stuttgart riefen immer wieder Vermieter an, die nach einem Todesfall ihre Wohnung zurückwollten, aber nicht wüssten, wer zuständig ist. „Die verweisen wir dann ans Nachlassgericht“, sagt er. Diverse Wohnungen dürften auf diese Weise über längere Zeit ungenutzt sein – auf einem so engen Wohnungsmarkt wie dem in der Landeshauptstadt Stuttgart ein zusätzliches Problem.

Die Ermittlungspflicht besteht nur noch in Bayern. Eine Rechtsanwältin, die auch als Nachlasspflegerin arbeitet, kritisiert wie viele ihrer Kollegen die neue Regelung in Baden-Württemberg. „Der Staat sollte sich nicht derart aus der Verantwortung zurückziehen“, sagt sie. Schließlich kassiere er auch genug Erbschaftssteuer. Es sei ein Stück weit ein rechtsfreier Raum entstanden.

Was dabei schiefgehen kann, schildert die Anwältin aus ihrer eigenen Praxis. Einmal ist sie mit der Nachlasspflegschaft eines Verstorbenen betraut worden, der keine Erben hatte und vermeintlich auch kein Vermögen. In seiner Wohnung fand sie aber eine Plastiktüte mit 55 000 Euro Bargeld. Die Erbenermittlung begann. In Baden-Württemberg würde sich heute um diesen Fall vermutlich niemand mehr kümmern.

Am Ende erbt das Land

Und wenn tatsächlich keiner da sein sollte, der erben kann oder will? Dann erbt das Bundesland. Baden-Württemberg hat so in den vergangenen Jahren regelmäßig zwischen 1,5 und 4,9 Millionen Euro eingenommen. 2018 sind es 2,8 Millionen Euro durch diese sogenannten Fiskalerbschaften gewesen. Dem Land zu unterstellen, es ermittle nicht mehr, um selbst in den Genuss von Erbschaften zu kommen, wäre aber zu kurz gesprungen: Wird nicht ermittelt, erbt niemand. Auch das Land nicht, denn die Vermögenswerte sind ja gar nicht offiziell bekannt. Experten raten deshalb dringend, ein notarielles Testament zu machen.

Was aus Herrn B.s Wohnung und Vermögen wird, ist offen. Beim Amtsgericht in Bad Cannstatt heißt es: „Die Einschätzung, was ein Sicherungsbedürfnis betrifft, kann sich ändern, wenn sich nachträglich herausstellen sollte, dass doch Nachlasswerte vorhanden sind.“ Dann kann doch noch ein Nachlasspfleger eingesetzt werden, der die Dinge des Verstorbenen regelt. Bis dahin fließt jeden Monat die Miete. Die Nachbarn ziehen weiter die Post aus dem Briefkasten – und fragen sich, was da wohl los ist.