Noch ist die Bezahlung per Kryptowährung nicht sehr weit verbreitet. Foto: r.classen / shutterstock.com

Noch sind Bitcoin und Co als Zahlungsmittel nicht sehr weit verbreitet, doch es gibt bereits einige Möglichkeiten, um mit Kryptowährungen zu bezahlen.

Wer mit seinen Bitcoins einen Kaffee bezahlen oder online Klamotten bestellen will, der sucht meist vergebens nach Händlern, die Kryptowährungen akzeptieren. Denn trotz des enormen Wachstums des Kryptomarktes hat das digitale Geld in der realen Welt noch kaum Anwendungsfälle. Das bedeutet aber nicht, dass man überhaupt nicht mit Kryptowährungen bezahlen kann.


Hier kann man mit Bitcoin und Co zahlen

Der Lieferdienst-Service Lieferando ist einer der einzigen großen Anbieter in Deutschland, die bereits die Bezahlung mit Bitcoin ermöglichen. Andere große Unternehmen wie Tesla oder Microsoft haben zwar schon mit Bitcoins als Zahlungsmittel experimentiert, haben die Versuche jedoch wieder eingestellt.

Es gibt aber auch einige kleinere Geschäfte und Dienstleister, die ihre Kunden mit Bitcoin bezahlen lassen. Eine einheitliche Liste mit allen Dienstleistern, die Bitcoin als Zahlungsmittel akzeptieren, existiert zwar nicht, doch die Webseite coinmap.org bietet zumindest einen groben Überblick für Deutschland.

Flächendeckend mit Bitcoin zu bezahlen ist bis dato nur in El Salvador möglich. Dort ist die Kryptowährung seit dem 07. September 2021 ein gesetzliches Zahlungsmittel.


Mit Krypto-Kreditkarten bezahlen

Auch wenn Kryptowährungen bislang kaum als Zahlungsmittel verbreitet sind, gibt es dennoch eine Möglichkeit, nahezu überall mit Bitcoin und Co zu zahlen. Dafür muss man sich eine Krypto-Kreditkarte zulegen, die mit Kryptowährungen aufgeladen bzw. gedeckt werden kann.

Anbieter wie Binance, Crypto oder Nexo bieten solche Karten an. Verbraucher sollten jedoch vorsichtig sein, denn es gibt gute Gründe, warum Kryptowährungen als Zahlungsmittel noch kaum Anwendung finden.


Warum man fast nirgends mit Bitcoin bezahlen kann

Kursschwankungen

Der drängendste Grund gegen die Anwendung von Kryptowährungen im Zahlungsverkehr sind die Kursschwankungen. Angenommen, man bezahlt einen Kaffee, der 3 € kostet, mit Bitcoin. Innerhalb der nächsten Stunde könnte der Wert der ausgegebenen Bitcoins um 100 % steigen. Man hätte also 6 € für den Kaffee bezahlt. Genauso gut könnte es aber auch in die andere Richtung gehen, und der Kurs um 50 % fallen. Dann hätte der Kaffeeverkäufer einen herben Verlust gemacht.

Steuern

Anders als beim Kauf von Waren mit Euro kann die Zahlung mit Kryptowährungen einkommenssteuerpflichtig sind. Denn aus Sicht der Finanzbehörden handelt es sich um ein Tauschgeschäft, wenn man einen Kaffee oder ein Brötchen mit Bitcoins bezahlt. Sollte der Wert der Bitcoins seit dem Kauf gestiegen sein, würde man selbst durch den Kauf eines Brötchens einen Teil dieses Gewinns realisieren. Und darauf müssten Steuern gezahlt werden.

Allerdings fallen die Steuern nur dann an, wenn man die Kryptowährungen nicht mehr als ein Jahr gehalten hat. Außerdem gibt es eine Freigrenze von 600 € pro Jahr für solche privaten Veräußerungsgeschäfte. Wie die Besteuerung von Kryptowährungen im Detail funktioniert, erfahren Sie in unserem Ratgeber.

Wichtig zu wissen ist aber, dass man jede noch so kleine Transaktion für die Steuererklärung festhalten müsste. Allein der damit verbundene Aufwand würde die Vorteile, die das Bezahlen mit Kryptowährungen hat, bei Weitem übersteigen.

Rücküberweisungen

Auch die Handhabung von Rückerstattungen bei der Bezahlung mit Kryptowährungen bringt Probleme mit sich. Zum einen wäre der Kunde auf das Wohlwollen der Händler angewiesen und hätte schlechte Karten, sich das Geld zurückzuholen, wenn dieser abblockt. Zum anderen hätten die Händler einen riesigen buchhalterischen Aufwand. Schließlich steigt und sinkt der Wert eines Bitcoins ständig. Man würde zu jeder Transaktion den genauen Gegenwert in Euro notieren müssen.

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