Künftig darf man Motorräder bis 125 Kubikzentimeter auch mit einem Auto-Führerschein fahren. Foto: dpa/Thomas Frey

Eine eigene Führerscheinprüfung ist nach der neuen Verordnung für leichte Motorräder nicht mehr nötig – allerdings eine ausführliche Schulung.

Berlin - Mit dem Auto-Führerschein darf man künftig auch kleine Motorräder fahren - allerdings erst nach ausführlicher Schulung. Eine eigene Führerscheinprüfung ist nach der neuen, am Freitag vom Bundesrat durchgewunkenen Verordnung für Maschinen mit einem Hubraum bis 125 Kubikzentimeter und 15 PS nicht mehr nötig.

Die Fahrer müssen aber mindestens 25 Jahre alt sein und seit fünf Jahren einen Führerschein der Klasse B haben. Dann erhalten sie nach neun Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten (vier Theorie und fünf Praxis) die Berechtigung, in Deutschland Leichtkrafträder der Klasse A1 zu fahren.