In Baden-Württemberg gibt es rund 900 Biogasanlagen. Foto: dpa

Biogas ist ein wichtiger Baustein der Energiewende. Doch was ist, wenn die Anlagen größer sind als genehmigt und mehr Biogas produziert als erlaubt? Ein Fall in Bad Friedrichshall macht stutzig und wirft ein schlechtes Bild auf die involvierten Behörden, kommentiert unser landespolitischer Autor Nils Mayer.

Stuttgart - Die Biogasanlage in Bad Friedrichshall ist überdimensioniert. Sie könnte mehr leisten als sie rechtlich darf. Die Bauaufsichtsbehörden haben offenbar sowohl während der Planung als auch beim Start der Anlage beide Augen zugedrückt.

Energetisch ist es sinnvoll, eine Anlage so zu bauen, dass sie einen hohen Energiebedarf decken kann. Doch das rechtfertigt nicht, dass das Baurecht wie eine unverbindliche Empfehlung behandelt wird.

Die Anlage jetzt unter strenger Überwachung weiterlaufen zu lassen, mag zwar rechtlich haltbar sein. Die Begleitumstände des Falls sind jedoch merkwürdig: Das Landratsamt Heilbronn geht nach der Überschreitung der erlaubten Biogasmenge umgehend von Fahrlässigkeit des Betreibers aus, obwohl es zwei Jahre zuvor genau auf die Wahrscheinlichkeit eines solchen Verstoßes hingewiesen hatte. Und die Generalstaatsanwaltschaft beantwortet eine Beschwerde inhaltlich falsch. Das hat mit einem Rechtsstaat nicht viel zu tun.

Konsequenzen? Bislang keine. Das nährt den Verdacht der Mauschelei.

nils.mayer@stuttgarter-nachrichten.de